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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 47. —
(Nr. 7747.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Regenwalder Kreises im Betrage von 130,000 Thalern. Vom
19. Oktober 1870.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Regenwalder Kreises auf dem Kreistage
vom 10. Mai 1870. — unter Verzichtleistung auf das durch den Allerhöchsten
Erlaß vom 28. Mai 1856. (Gesetz Samml. S. 593.) ihnen verliehene Privile-
gium zur Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Kreis= Obligationen zum Betrage
von 60,500 Thalern — darauf angetragen worden ist, zur besseren Fundirung
der zum Bau der Kreis-Chaussee von Labes nach Plathe,) zur Hergabe des
Terrains zum Bau der Hinterpommerschen Eisenbahn und zum Bau eines Kreis-
Arbeitshauses kontrahirten Schulden auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zum Gesammtbetrage
von 130,000 Thalern ausstellen zu dürfen, wollen Wir, da sich hiergegen weder
im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden
hat, unter Aufhebung des vorgedachten Privilegiums vom 28. Mai 1856. (Gesetz-
Samml. S. 593.), auf Grund dessen die Emission von Kreis-Obligationen noch
nicht erfolgt ist, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur
Ausstellung von Regenwalder Kreis-Obligationen zum Betrage von 130,000 Th-
lern, in Buchstaben: Einhundert dreißig Tausend Thalern, welche in folgenden
Apoints:
30,000 Thaler à 1000 Thaler,
70,0000 1100
20,000 50
10,0000
= 130,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
ünf Prozent jährlich zu verzinsen und ma•h der durch das Loos zu bestimmenden
olgeordnung jährlich, vom 1. Januar 1872. ab, mit wenigstens jährlich Einem
rozent des Kmtals und dem Betrage der durch die fortschreitende Amortisa-
tion ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unfere
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Jahrgang 1870. (Nr. 7747.)
Ausgegeben zu Berlin den 25. November 1870.