— 598 —
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder
Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die
Gesetz Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 19. Oktober 1870.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Drovinz Dommern, Regierungsbezirk Stettin.
Obligation
des
Regenwalder Kreises
Lillr. M. . . ..
uͤber
....... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom
10. Mai 1870. wegen Aufnahme einer Schuld von 130,000 Thalern bekennt
sich die ständische Finanzkommission für den Kreis Regenwalde Namens des
Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd-
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vodvo Thalern Preußisch
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich
zu verzinsen ist. «
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 130,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines JZeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich,
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaß.-
gabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem Mo-
nate August jeden Jahres. Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter
Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an
welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Be-
kanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Amtsbla
er