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die Obligationen über Einhundert Thaler unter Buchstaben A. von Eins
bis Eintausend einschließlich, und jene über fünfhundert Thaler unter
Buchstaben B. von Eins bis dreihundert einschließlich nach dem bei-
liegenden Schema ausgefertigt und von dem Burgermeister und den
Mitgliedern der Anleihe= und Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet.
Denselben ist ein Abdruck des Privilegiums beizufügen.
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn halbjährliche
Zinskupons und Talons nach dem beigefügten Schema beigegeben.
Mit Ablauf dieser und jeder folgenden fünfjährigen Periode werden,
nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zinskupons und Talons
durch die Stadtkasse gegen Abgabe der älteren Talons ausgereicht. Im
Falle letztere abhanden gekommen sein sollten, wird die neue Zinskupons-
Serie dem Vorzeiger der Obligationen ausgehändigt, sofern nicht schon
der Austausch der betreffenden neueren gegen die älteren Kupons voll-
zogen sein möchte, und wird, daß dieses geschehen, auf der Obligation
vermerkt.
Die Kupons und Talons werden mit dem Faksimile der Unter-
schriften des Bürgermeisters und der Kommissions-Mitglieder und der
Unterschrift des Gemeinde-Empfängers versehen.
Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinskupons der Be-
trag derselben an den Vorzeiger aus der Stadtkasse bezahlt. Auch werden
die fälligen Zinskupons bei allen Zahlungen an die Stadtkasse, nament-
lich bei Entrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
Die Zinskupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht vor Ab-
lauf des vierten Kalenderjahres nach dem Ablaufe des Jahres, in welchem
sie fällig geworden, bei der Kämmereikasse zur Zahlung präsentirt werden.
Die nach Nr. 3. zu tilgenden Obligationen werden entweder aus freier
Hand angekauft oder alljährlich durch das Loos bestimmt. Die Ver-
loosung geschieht unter dem Vorsitze des Bürgermeisters durch die Schulden-
tilgungs-Kommission öffentlich in einem vorher durch die Essener Zeitung
bekannt zu machenden Termine. Ueber die Verloosung wird ein von
dem Bürgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnen-
des Protokoll aufgenommen.
Die Nummern der ausgeloosten Obligationen werden mindestens drei
Monate vor dem Zahlungstermine öffentlich bekannt gemacht.
Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem
dazu bestimmten Tage nach dem Neunwerthe durch die Stadtkasse an
den Vorzeiger der Obligation gegen Auslieferung derselben und der
Talons. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Obli-
gationen auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach dem
Zahlungstermine fälligen Zinskupons einzuliefern; geschieht dies nicht,
so wird der Betrag der fehlenden Kupons an dem Kapitale gekürzt und
zur Einlösung dieser Kupons verwendet. W
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