Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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lichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obli- 
gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des 
Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 21. Oktober 1870. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. 
Nheinprovinz, Negierungebezirk Düsseldorf. 
Essener Stadt-Obligation 
III. Emission 
(Trockener Stadtstempel.) Littr. A .. .. (Stadtsiegel.) 
über 
............... Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom . . . ... 
.......... hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß 
der Inhaber dieser Obligation dritter Emission die Summe von Thalern 
Kurant, E Empfang als Darlehn sie bescheinigen, von der Stadt Essen zu 
fordern hat. 
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 30. Juni und 
31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus- 
gefertigten halbjährlichen Kupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden und ist eine Kün- 
digung Seitens der Gläubiger nicht zulässig. 
Die näheren Bestimmungen find in dem umstehend abgedruckten Privi- 
legium enthalten. 
Essen, den n . .. 18. 
Die städtische Anleihe- und Schulden- 
tilgungs-Kommission. 
(Unterschrift.) (Unterschriften). 
Eingetragen in die Kontrole Bl.4 
(Auf der Rückseite Abdruck des Privilegiums.) 
Der Bürgermeister. 
Rhein-
	        
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