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fertigt und unverzüglich zur Ertheilung der Allerhöchsten und Höchsten Ratifika-
tionen vorgelegt werden, deren Auswechselung längstens binnen acht Wochen statt-
finden wird.
So geschehen Berlin, den 23. August 1870.
König. Duddenhausen. v. Liebe. Gravenhorst.
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.)
Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und die Auswechselung der
Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
(Nr. 7752.) Allerhöchster Erlaß vom 16. September 1870., betreffend die nachträgliche Ver-
leihung der Befugniß zur Chausseegeld-Erhebung und der fiskalischen
Vorrechte für die Unterhaltung der von dem Kreise Grottkau, Regierungs-
bezirk Orpeln, in Verlängerung der Kreis-Chaussee vom dem Bahnhofe
bei Grottkau durch Halbendorf, Voigtsdorf, Würben, Gührau, bis an
die Grenze des Kreises Strehlen chausseemäßig ausgebauten Straßenstrecke
von dem Uebergange dieser Chaussee über die Reisse-Brieger Eisenbahn
bei Halbendorf, bez. von dem vorerwähnten Bahnhofe bis zum Münster-
berger Thorthurm in der Stadt Grottkau.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage nachträglich genehmigt
habe, daß von dem Kreise Grottkau, Regierungsbezirk Oppeln, in Verlängerung
der durch Meinen Erlaß vom 16. März 1863. genehmigten Chausseelinie von
dem Bahnhofe bei Grottkau durch Halbendorf, Voigtsdorf, Würben, Gührau,
bis an die Grenze des Kreises Strehlen, auch die Straßenstrecke von dem Ueber-
gange dieser Chaussee über die Neisse.Brieger Eisenbahn bei Halbendorf, bez. von
dem vorerwähnten Bahnhofe bis zum Münsterberger Thorthurm in der Stadt
Grottkau chausseemäßig ausgebaut worden ist, bestimme Ich hierdurch, daß die
Befugniß zur Chausseegeld.Erhebung und die fiskalischen Vorrechte, wie sie dem
Kreise durch Meinen anderweiten Erlaß vom 16. März 1863. (Gesetz. Samml.
1863. S. 157.) für jene Chausseelinie verliehen worden, demselben auch für die
weiter ausgebaute Straßenstrecke zustehen sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Hauptquartier Meaux, den 16. September 1870.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplig. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
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(Nr. 751—7758.) 85“ (Nr. 7753.)