Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Baumpflanzungen außer den Forsten, sowie an Wasserbauanlagen be- 
14. März 4 
gangen werden, vom #0-A#c 1837., 
4) der mit der freien Stadt Frankfurt wegen Verhütung und Bestrafung 
der Forst., Feld., Jagd- und Fischerei-Frevel in den gegenseitigen Wal- 
dungen, Fluren und Fischwassern abgeschlossenen Uebereinkunft vom 
15. März 1853., 
auszudehnen, so ist zu Urkund dessen die gegenwärtige Erklärung ausgefertigt worden, 
um gegen eine entsprechende Erklärung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums 
des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern ausgewechselt zu werden. 
Berlin, den 11. Oktober 1870. 
  
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. 
In Vertretung: 
v. Thile. 
Worhehevee Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklä- 
rung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums des Großherzoglichen Hauses 
und des Aeußern vom 17. Oktober d. J. ausgewechselt worden ist, hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 3. Dezember 1870. 
v. Thile. 
  
(Nr. 7756.)
	        
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