Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

— 633 — 
(Nr. 7756.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Oktober 1870., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte an den Kreis Flatow, Regierungsbezirks Marien- 
werder, für den Bau und die Unterhaltung zweier Kreis-Chausseen: 
1) von Zempelburg bis zum projektirten Bahnhof Linde der Schneide- 
mühl-Dirschauer Eisenbahn, 2) von Obbodowo an der Zempelburg-Poln. 
Croner Chaussee über Soßnow bis zur Wirsitzer Kreisgrenze in der Rich- 
tung auf Mroczen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Flatow im Regierungsbezirk Marienwerder beabsichtigten Bau der Chausseen: 
1) von Ienwelburg bis zum projektirten Bahnhof Linde der Schneidemühl- 
Dirschauer Eisenbahn, 2) von Obbodowo an der Zempelburg--Poln. Croner 
Chaussee über Soßnow bis zur Wrrsitzer Kreisgrenze, in der Richtung auf 
Mrochen, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Flatow das Expro- 
priationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf 
diese Straßen. Zugleich will Ich dem Kreise Flatow gegen Uebernahme der künf. 
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chaussecgeld Tarif, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen) sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu- 
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Slaats Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei. Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Hauptquartier Versailles, den 28. Oktober 1870. 
Wilhelm. 
Für den Finanzminister: 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
(Nr. 7756—7757. 87“ (Nr. 7757.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.