Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

– 635 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder. 
Obligation 
des 
Flatower Kreises 
Littr. ..... W... 
über 
Thaler Preußisch Kurant, 
III. Emission. 
Auf Grund des unteern . . . .. genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
30. Januar 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 50,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Flatower Kreises Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inbaber gültige, Seitens des Gläubigers un- 
kündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von . . . Thalern Preußisch 
Kurant nach dem Münzfuße von 1764., welche für den Flatower Kreis kontra- 
hirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung dieser Summe erfolgt aus einem zu diesem Zwecke gebil- 
deten Tilgungsfonds in einer durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung 
sechs Monate nach vorhergegangener öffentlicher Kündigung gegen Rückgabe dieser 
Obligation. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital nach der im Amtsblatte 
der Königlichen Regierung zu Marienwerder deshalb ergehenden öffentlichen Be- 
kanntmachung zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, von heute 
an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich verzinset. 
Die Rückzahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Flatow. 
Wenn der Betrag dieser Obligationen nach erfolgter Kündigung nicht in 
dem festgesetzten Termine erhoben wird, so kann dieselbe innerhalb der nächsten 
vier Jahre auch in späteren Terminen zur Einlösung präsentirt werden, sie trägt 
aber von der Verfallzeit ab keine Zinsen mehr und verliert dann nach Ablauf 
von vier Jahren ganz ihren Werth. 
(Nr. 7757.) Zur
	        
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