Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Wegeverband mit seinem Vermögen und seiner gesetzlichen Steuerkraft. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Leer, dens 18. 
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes des Amts Leer. 
Provinz Sannover, Tanddrosteibezirk Aurich. 
Zinskupon 
zu der 
Obligation des Wegeverbandes des Amts Leer 
Liltr. 4 — 
über Einhundert Thaler zu 44 Prozent Zinsen 
über 
2 Thaler 7½ Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
nn . . ... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Obligation. für das 
Halbjahr vom H is mit Zwei Thalern sieben 
enhald Silbergroschen bei der Wegeverbandskasse zu Leer. 
Leer, den . .. 18.. 
Der Ausschuß der Vertretung des Wegeverbandes des Amts Leer. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag 
nicht innerhalb vier Nahren nach dem Ablaufe des Kalender- 
jahres seiner Fälligkeit erhoben wird. 
Pro-
	        
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