— 659 —
b) das im 8. 5. gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Landgerichte zu Aachen;
e) die in den I#F. 6. 9. und 12. derselben vorgeschriebenen Bekanntmachun-
9#n sollen durch die im §S. 7. gegenwärtiger Bedingungen angeführten
lätter geschehen;
d) an Stelle der im F. 7. der Verordnung erwähnten sechs Zahlungs-
termine sollen vier, und an Stelle des im §. 8. erwähnten achten Zah-
lungstermines soll der fünfte treten.
Zu Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das
gegenwärtige, durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringende
landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem
Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der
Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten
des Staates zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 21. November 1870.
1. .) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Xheinprovinz, Negierungebezirk Aachen, Kreis Düren.
Littr. C.
Dürener Stadt--Obligation
—.
über
............... Thaler Preußisch Kurant.
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vo
.. . . .. . . .. hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß
der Inhaber dieser Obligation die Summe von . . . . . .. Thalern Kurant, deren
Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Düren zu fordern hat.
(Tr. 7765.) Die