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5) Vergehen, welche von den Großherzoglichen Unterthanen gegen die diesseitigen
forstpolizeilichen Vorschriften fuͤr Wald-Bewirthschaftung in den auf diessei-
tigem Gebiete gelegenen Privat-Waldungen derselben begangen werden, sind
von den diesseitigen Forstbehörden in Gemäßheit der diesseitigen gesetzlichen
Bestimmungen abzurügen;
welche allerhöchstem Befehl zufolge hiemit zur Nachricht und Nachachtung bekannt
gemacht werden.
Stuttgart den 4. Juli 1857. Beroldingen.
C) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend.
Da das dem Silberarbeiter Ferdinand Friedrich Auberlen, von Vaihingen
an der Enz, vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 11. Juni 1828 auf die Dauer von
zehn Jahren verliehene Patent fuͤr ein von ihm erfundenes weißes dehnbares Metall
(Reg. Bl. von 1328, S. 450) durch Verzichtleistung des Patent-Inhabers erloschen ist,
so wird dieses in Gemäßheit des Art. 159 der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung
öffentlich bebannt gemacht.
Stuttgart den 1. Juli. 1837. Schlaper.
2. Des katholischen Kirchenraths.
Die Wertheilung der Prämien für die katholischen Schullehrer betreffend.
Aus den katholischen Schul-Inspektorats-Bezirken Biberach, Ehingen,
Leutkirch, Munderkingen, Ochsenhausen, Roth, Ulm, und Wiblingen
haben nachstehende Schulmeister zur Anerkennung ihrer Verdienste um die Volks-
schulen für das Etatsjahr 1845 Prämien erhalten:
Bauer, Joseph, in Wiblingen.
Beez, Georg Michael, in Ulm.
Veron, Johann Baptist, in Ehingen.
Bischof, Alois, in Kirchheim.