Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staates nicht Wernonnmen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 13. Februar 1871.
G. §.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
Provinz Preußen, KNegierungebezirk Gumbinnen.
Obligation
des
Lötzener Kreise s
IV. Emission
Littr...... M. ....
über
...... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unten .. genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
14. Dezember 1870. wegen Aufnahme einer Schuld von 25,000 Thalern bekennt
sich die ständische Finanzkommission des Lötzener Kreises Namens des Kreises
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare
Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ... . . . .. Thalern Preußisch Kurant,
lJ 6r den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver-
insen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1871. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des
gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
verschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem
Monate Juli jeden Jahres.
Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch
größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuld-
verschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichmunz. ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins,
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Dies
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