Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Arnsberg. 
Obligation der Stadt Iserlohn 
Litir...... „ 
über 
............... Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vom . .. ... . . . . 
hiergu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber 
dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital von .... . . . Thalern Kurant, dessen 
Empfang bescheinigen, von der Stadt Iserlohn zu fordern hat. Die auf 
fünf Prozent G#rch festgesetzten Zinsen sind am 1. April und am 1. Oktober 
jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halb- 
lährigen Zinskupons gezahlt. Das Kapital wird durch Amorrtisation getilgt 
werden, weshalb eine Kündigung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig 
5 näheren Bestimmungen sind in dem nachstehend abgedruckten Privilegium 
enthalten. 
Iserlohn, den . .ten ... . .. 18.. 
Der Bürgermeister resp. der von Die städtische Schuldentilgungs- 
demselben ernannte Stadtrath. Kommission. 
Der Stadtkassen-Rendant. 
Beigefügt sind die Kuposs. nebst Talon. Die folgenden Zinskupons werden 
gegen Einlieferung der Talons bei der Stadtkasse verabreicht. 
(Rückseite.) 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Iserlohn im Betrage von ...... .. .. Thalern. 
Vom . . . ............ 
(Folgt der Abdruck des Privilegiums.) 
(XNr. 7.9) Pro-
	        
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