Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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2) Das Ordenszeichen besteht in einem Kreuz von schwarzer Emaille mit 
silbernem Rande, welchem ein rothes, weiß gerändertes Kreuz aufgelegt 
ist. Dasselbe ist ferner auf der Ruͤckseite in der Mitte mit Unserem und 
Unserer Königlichen Gemahlin Namenszuge, in der oberen Spitze des 
Mittelbalkens mit der Königlichen Krone, in seiner unteren Spitze mit 
der Zahl 1870/71 versehen und wird an einem weißen, schwarzgerän- 
derten Seidenbande mit gleicher Schleise und silbernem Ringe auf der 
linken Brust getragen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 8 
Gegeben Berlin, den 22. März 1871. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. 
v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. 
  
(Nr. 7601—7802) (Nr. 7802.)
	        
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