Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 10 
  
(Nr. 7808.) Privilegium wegen Ausgabe von 1,750,000 Gulden oder 1,000,000 Thaler 
« fünfprozentigctPrioritätssObligationcndekaankfattsHanauerEisenbahn- 
gesellschaft. Vom 3. April 1871. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c. 
Nachdem von Seiten der Frankfurt-Hanauer Eisenbahngesellschaft auf 
Grund des in der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 9. Juni 1870. 
gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr Behufs Erweiterung der 
Bahnanlagen und Vermehrung der Betriebsmittel die Ausgabe von Prioritäts- 
Obligationen im Betrage von 1,750,000 Gulden oder 1,000,000 Thaler zu ge- 
statten, wollen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
(Geset Samm, S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche 
enehmigung zur Emission der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Be- 
dingungen ertheilen. K 
Die auf Höhe von Einer Million) siebenhundert und funfzig Tausend 
Gulden oder Einer Million Thaler zu emittirenden Obligationen werden unter 
der Bezeichnung: 
„Prioritäts = Obligationen der Frankfurt - Hanauer Eisenbahngesellschaft 
Littera H./“ 
nach dem anliegenden Schema A. in Stücken von dreihundertfunfzig Gulden 
oder zweihundert Thalern unter fortlaufenden Nummern ausgefertigt und mit 
— nach dem Schema B., sowie mit einem Talon nach dem Schema C. 
versehen. 
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt. 
Dieselben werden von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes unterschrieben. 
Die erste Serie der Zinskupons für zehn Jahre nebst Talon wird den Obliga- 
tionen beigegeben. Beim Ablauf dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode 
werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung für anderweite zehn Jahre 
neue Zinskupons und Talons ausgereicht. Die Kupons sowie der Talon werden 
Jahrgang 1871. (Nr. 7808.) 23 mit 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1871.
	        
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