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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 10
(Nr. 7808.) Privilegium wegen Ausgabe von 1,750,000 Gulden oder 1,000,000 Thaler
« fünfprozentigctPrioritätssObligationcndekaankfattsHanauerEisenbahn-
gesellschaft. Vom 3. April 1871.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
Nachdem von Seiten der Frankfurt-Hanauer Eisenbahngesellschaft auf
Grund des in der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 9. Juni 1870.
gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist, ihr Behufs Erweiterung der
Bahnanlagen und Vermehrung der Betriebsmittel die Ausgabe von Prioritäts-
Obligationen im Betrage von 1,750,000 Gulden oder 1,000,000 Thaler zu ge-
statten, wollen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833.
(Geset Samm, S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
enehmigung zur Emission der erwähnten Obligationen unter nachstehenden Be-
dingungen ertheilen. K
Die auf Höhe von Einer Million) siebenhundert und funfzig Tausend
Gulden oder Einer Million Thaler zu emittirenden Obligationen werden unter
der Bezeichnung:
„Prioritäts = Obligationen der Frankfurt - Hanauer Eisenbahngesellschaft
Littera H./“
nach dem anliegenden Schema A. in Stücken von dreihundertfunfzig Gulden
oder zweihundert Thalern unter fortlaufenden Nummern ausgefertigt und mit
— nach dem Schema B., sowie mit einem Talon nach dem Schema C.
versehen.
Auf der Rückseite der Obligationen wird dieses Privilegium abgedruckt.
Dieselben werden von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes unterschrieben.
Die erste Serie der Zinskupons für zehn Jahre nebst Talon wird den Obliga-
tionen beigegeben. Beim Ablauf dieser und jeder folgenden zehnjährigen Periode
werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung für anderweite zehn Jahre
neue Zinskupons und Talons ausgereicht. Die Kupons sowie der Talon werden
Jahrgang 1871. (Nr. 7808.) 23 mit
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1871.