Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 186 — 
Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen Eins aus dem 
Magistrate, Eins aus der Stadtverordneten-Versammlung und Eins aus der 
Bürgerschaft zu wählen ist. Das erstgedachte Mitglied wird vom Oberbürger- 
meister ernannt, die beiden anderen Mitglieder werden von der Stadtverordneten- 
Versammlung gewählt. 
- 
Die Obligationen werden in jeder Abtheilung unter fortlaufenden Num- 
mern, und zwar: 
Littr. A. von Eins bis vierhundert, im Betrage von Einhundert Thalern, 
Littr. B. von Eins bis dreihundert, im Betrage von zweihundert Thalern, 
Littr. C. von Eins bis vierhundert, im Betrage von fünfhundert Thalern, 
Littr. D. von Eins bis zweihundert, im Betrage von Eintausend Thalern, 
nach dem angehängten Schema ausgestellt, von dem Oberbürgermeister und den 
Mitgliedern der Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Ren- 
danten der städtischen Schuldentilgungskasse kontrasignirt. Denselben ist ein Ab- 
druck dieses Privilegiums beizufügen. 
  
  
S. 4. 
Die Anleihe soll nur zu dem Zwecke der Wasserleitung verwendet werden. 
Die Ausgabe der Obligationen wird zunächst auf den Geldbedarf für denjenigen 
Theil der Anlage beschränkt, welcher vorab ausgeführt werden soll. Die übrigen 
Obligationen bleiben reservirt für demnächstige Erweiterung resp. Vervollständi- 
gung der Anlage. 
.5. 
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinskupons 
und zwar für Abtheilung A. jeder zu zwei Thalern funfzehn Silbergroschen, für 
Abtheilung B. jeder zu * halern, für Abtheilung C. jeder zu zwölf Thalern 
funfzehn Silbergroschen und für Abtheilung D. jeder zu fünf und zwanzig Thalern, 
in den darin bestimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nach dem angehängten 
Schema beigegeben. Die Ausgabe einer neuen Linskupons= Serie erfolgt nach 
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (wie im F. 8.) bei der Schuldentilgungs- 
kasse zu Dortmund gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beige- 
druckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Die Kupons und die Talons werden mit dem Faksimile der Unterschrif- 
ten des Oberbürgermeisters und der Schuldentilgungs-Kommission versehen und 
von dem Rendanten unterschrieben. 
2½ 
Vom Versalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinskupons der Be- 
trag derselben an den Vorzeiger durch die städtische Schuldentilgungskasse gezahlt. 
Auch werden die fälligen Zinskupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, 
namentlich bei Entrichtuug der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.