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Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, von denen Eins aus dem
Magistrate, Eins aus der Stadtverordneten-Versammlung und Eins aus der
Bürgerschaft zu wählen ist. Das erstgedachte Mitglied wird vom Oberbürger-
meister ernannt, die beiden anderen Mitglieder werden von der Stadtverordneten-
Versammlung gewählt.
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Die Obligationen werden in jeder Abtheilung unter fortlaufenden Num-
mern, und zwar:
Littr. A. von Eins bis vierhundert, im Betrage von Einhundert Thalern,
Littr. B. von Eins bis dreihundert, im Betrage von zweihundert Thalern,
Littr. C. von Eins bis vierhundert, im Betrage von fünfhundert Thalern,
Littr. D. von Eins bis zweihundert, im Betrage von Eintausend Thalern,
nach dem angehängten Schema ausgestellt, von dem Oberbürgermeister und den
Mitgliedern der Schuldentilgungs-Kommission unterzeichnet und von dem Ren-
danten der städtischen Schuldentilgungskasse kontrasignirt. Denselben ist ein Ab-
druck dieses Privilegiums beizufügen.
S. 4.
Die Anleihe soll nur zu dem Zwecke der Wasserleitung verwendet werden.
Die Ausgabe der Obligationen wird zunächst auf den Geldbedarf für denjenigen
Theil der Anlage beschränkt, welcher vorab ausgeführt werden soll. Die übrigen
Obligationen bleiben reservirt für demnächstige Erweiterung resp. Vervollständi-
gung der Anlage.
.5.
Den Obligationen werden für die nächsten fünf Jahre zehn Zinskupons
und zwar für Abtheilung A. jeder zu zwei Thalern funfzehn Silbergroschen, für
Abtheilung B. jeder zu * halern, für Abtheilung C. jeder zu zwölf Thalern
funfzehn Silbergroschen und für Abtheilung D. jeder zu fünf und zwanzig Thalern,
in den darin bestimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nach dem angehängten
Schema beigegeben. Die Ausgabe einer neuen Linskupons= Serie erfolgt nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung (wie im F. 8.) bei der Schuldentilgungs-
kasse zu Dortmund gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beige-
druckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Die Kupons und die Talons werden mit dem Faksimile der Unterschrif-
ten des Oberbürgermeisters und der Schuldentilgungs-Kommission versehen und
von dem Rendanten unterschrieben.
2½
Vom Versalltage ab wird gegen Auslieferung der Zinskupons der Be-
trag derselben an den Vorzeiger durch die städtische Schuldentilgungskasse gezahlt.
Auch werden die fälligen Zinskupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse,
namentlich bei Entrichtuug der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen.