Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

  
Uerjährt Ende 1877. 
  
— 
hebung von fünf Prozent Zinsen für die 
(Trockenstempel.) 
1“ 
Der Inhaber dieses Talons empfängt hen dess 
über 
en Rückgabe 
ee vom 1. Juli 18 
r 
  
  
  
  
  
  
  
Gemerkungen, betrefsend die Zinsabschnitte und den Talon. 
Die Zinsabschnitte und der Talon werden unter der Zeile Der Stadtrath= 
den Namen des Oberbürgermeisters oder seines Stellvertreters aus der Zeit, 
in welche ihr Datum fällt, tragen, und zwar in Lettern. 
Sie werden mit dem kleinen Stempel der Stadt Hanau versehen sein (trocken). 
Sie werden die eigenhändige Namensunterschrift eines Magistratsbeamten in 
der rechten Ecke unten tragen. 
.Der Talon wird in doppelter Breite, als wie die Zinsabschnitte, gedruckt, und 
Pvar in abweichenden Lettern. 
Die Zinsabschnitte werden fortlaufend bis zum Abtrag des Anlehens numerirt 
werden und diese Nummern (außer in Schwarz links oben) noch in buntem 
Ueberdrur rechts in der Mitte zeigen (in Roth bei Littr. A., in Blau bei 
Sittr. B.). 
4 
6 
8. 
10 
  
  
  
  
  
  
  
  
2. Kupon 
Stadtkasse vom 
(Stempel.) 
für fünf Prozent 
zwei Thaler funfzehn Sie 
Am 1. Juli 1872. 
für erste Hälfte 1872. 
Der Stadtrath. 
insen des Antheils von 100 Thalern am Anlehen hiesi 
18.., pro erstes Halbjahr 1872. 
zahlt die Stadtkasse zu Hanau dem Heeberkringer dlef, Kpons 
ergroschen 
Littr. . 
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zur Schuldverschreibung der Stadt Hanau 
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