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(Nr. 7823.) Allerhöchster Erlaß vom 17. April 1871., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec
von Hundsfeld über Erlekretscham nach Kapitz.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Hundsfeld über Erlekretscham nach Kapitz genehmigt habe, verleihe
Ich hierdurch den Kreisen Trebnitz und Oels das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs. Materialien, nach Maßgabe der für die Staats-
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will
Ich den gedachten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaupergeldes nach den Bestim.
mungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, ein-
schließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. April 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Nr. 7824.)