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Provinz Schlesien, Negierungebezirk Breslau.
Obligation
des
Trebnitzer Kreises
Lilttr. % ..
übrer Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des untten .... genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 30. Mai 1870. wegen Aufnahme einer Schuld von 40,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Trebnitzer Kreises Na-
mens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers
unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld d0d dn Thalern
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro-
zent jährlich zu verzinsen ist. .
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 40,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent jährlich,
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maß-
gabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu vorstärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch-
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen
Regierung zu Breslau) im Trebnitzer Kreisblatte, sowie im Staatsanzeiger.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Linsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Trebnitz, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit