Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 2232. — 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Breslau. 
Obligation 
des 
Trebnitzer Kreises 
Lilttr. % .. 
übrer Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des untten .... genehmigten Kreistagsbeschlusses 
vom 30. Mai 1870. wegen Aufnahme einer Schuld von 40,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Trebnitzer Kreises Na- 
mens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers 
unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld d0d dn Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. . 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 40,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maß- 
gabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872. ab in dem 
Monate Dezember jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu vorstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen 
Regierung zu Breslau) im Trebnitzer Kreisblatte, sowie im Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Linsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Trebnitz, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit
	        
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