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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Kreis-Obligation
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die schenken Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen.
Die Fekundigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen
Linsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Kreis.
Obligationen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I.
Tit. 51. F. 120. sequ. bei der Königlichen KreisgerichtsDeputation zu Rathenow.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Kreis-Obligation oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Kreis-Obligation sid. halbjährige Zinskupons bis
um Schlusse des Jahres 4 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
kunons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons- Serie erfolgt bei der Kreis-Kom.
munalkasse zu Rathenow gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushänigung der
euen Zinskupons= Serie an den Inhaber der Kreis-Obligation, sofern deren
orzeigung rechtzeitig geschehen ist.
HPur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt
Rathenow, den #en. 18..
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau im Kreise Westhavelland.
(Vr. 884.) Pro-