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(Nr. 7836.) Konzessions= und Bestätigungs= Urkunde) betreffend den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Magdeburg nach Reuhaldensleben und darüber hinaus
bis zum Anschlusse an die Berlin-Hannoverschen Bahnen durch die Magde-
burg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft, und einen Nachtrag zum Statut
der letzteren. Vom 7. Juni 1871.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft in der General-
versammlung ihrer Aktionaire vom 12. März 1870. den Bau und Betrieb einer
Eisenbahn von Magdeburg nach Neuhaldensleben und darüber hinaus bis zum
Anschlusse an die Berlin-Hannoverschen Bahnen beschlossen hat, wollen Wir der
gedachten Gesellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens die landesherrliche
„Genehmigung unter den in dem anliegenden, von Uns hierdurch bestätigten
Statutnachtrage enthaltenen Bedingungen ertheilen und ihr zugleich das Recht
zur Expropriation und vorübergehenden Benutzung der für die fragliche Anlage
erforderlichen Grundstücke nach Maßgabe des Gesetzes über die Eisenbahn-Unter-
nehmungen vom 3. November 1838. hierdurch verleihen.
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz-
Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Juni 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Neunter Nachtrag
zu dem
Statute der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft.
K. 1.
Das Unternehmen der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft wird
ausgedehnt:
auf den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn von Magdeburg nach
Neuhaldensleben und darüber hinaus bis zum Anschluß an die Berlin-
Hannoverschen Bahnen.
Die spezielle Richtung der vorbezeichneten Bahn wird von dem Königlichen
Handelsministerium festgestellt Abweichungen von dem festgesetzten Bauplane
bedürfen der besonderen Genehmigung desselben.
(Nr. 7885.) 8. 2.