Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Hannover. 
Obligation 
der 
Provinz Hannover 
Littr...... M . . .. 
uͤber 
. .. Thaler Preufsisch Kurant. 
Auf Grund des unter bestätigten Beschlusses des vierten 
Provinziallandtages der Provinz Hannover vom 4. November 1870. wegen 
Aufnahme einer Schuld von 2)500,000 Tbalern bekennt sich das Landesdirek- 
torium der Provinz Hannover Namens dieser Provinz durch diese, für jeden 
Inhaber gültige, Geßas des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer 
Darlehnsschuld von .... . .. ... Thalern Preußisch Kurant, welche mit Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 2,500,000 Thalern geschieht 
vom Jahre 1885. ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von 
wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen, nach Maßgabe des von dem provinzialständischen Ver- 
waltungsausschusse beschlossenen Tilgungsplanes. 
ie Folgeordnung der Einlosung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1885. ab in dem 
Monate Mai jeden Jahres durch das Landesdirektoriem. Dem Provinzial- 
landtage wird jedoch das Recht kusbeheen. den Tilgungsfonds durch größere 
Ausloosungen zu verstärken, die jährliche Tilgung bereits vor dem Jahre 1885. 
beginnen zu lassen, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen nach 
dem 31. Dezember 1890. zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekundigten 
Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern 
und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, 
öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt zweimal und zwar 
mindestens resp. sechs und Einen Monat vor dem Lahlungstermine in dem Staats- 
anzeiger, dem Amtsblatt für Hannover, der Zeitung für Norddeutschland, dem 
Hannoverschen Courier und der Weserzeitung. Im Falle des Eingehens eines 
der letzteren drei Blätter hat an dessen Stelle der provinzialständische Verwal- 
tungsausschuß ein anderes zu wählen und die Wahl in den übrigen vorgenannten 
Blättern bekannt zu machen. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährigen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons) beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
(Nr. 7837.) 33“ bei
	        
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