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(Nr. 7876.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der
Stadt Halle, Regierungsbezirk Merseburg, zum Betrage von 300,000 Rthlr.
Vom 19. Juli 1871.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
thun kund und fügen hiermit zu wissen, was folgt:
Nachdem von dem Magistrate zu Halle a. d. S. im Einverständniß mit der
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen worden ist, zur Ausführung
mehrerer nothwendiger Bauten und anderer gemeinnütziger Unternehmungen eine
neue Anleihe im Betrage von 300,000 Thalern aufnehmen und zu diesem Behufe
auf jeden Inhaber lautende und mit Qinskupons versehene Stadt-Obligationen
ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverbind-
lichkeit gegen jeden Fntaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur Aus-
stellung von dreihunderttausend Thalern Hallescher Stadt-Obligationen, welche
nach dem anliegenden Schema, und zwar:
50,000 Thaler in Apoints zu 500 Thaler,
200,1000 .100
50,000 50
auszufertigen sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Ge-
nehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen.
Die Anleihe wird mit fünf Prozent jährlich verzinst und, von Seiten
der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane vom Jahre 1873.
ab durch Verloosung oder Ankauf der Obligationen mit jährlich mindestens
Einem Prozent des gesammten Schuldkapitals unter Hinzurechnung eines solchen
Betrages der durch die Tilgung ersparten Zinsen amortisirt werden, daß die
Tilgung binnen 41 Jahren beendet wird.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 19. Juli 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzen plitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-