Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Schema B. 
Zinskupon 
der 
Märkisch-Posener Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
—.. , 
zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18. 
Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18. die halbjährlichen Zinsen 
der obengenannten Prioritäts-Obligation über Fünfhundert Thaler (Einhundert 
Thaler) zu erheben mit 12 Rihlr. 15 Sgr. (2 Rthlr. 15 Sgr.). 
Guben, den ... . .. 18. 
Der Verwaltungsrath der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft. 
(Zwei faksimilirte Unterschriften.) 
N. N., Rendant. 
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von 
dem in dem betreffenden Kupon bezeichneten Zahlungstage 
an, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. 
Schemoa C. 
Talon 
der 
Märkisch-Posener Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
.. 
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von 
zwanzig Stück Zinskupons zur vorbezeichneten Prioritäts= Obligation, sofern nicht 
von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Im Falle eines solchen Widerspruchs, oder wenn der Talon überhaupt nicht bei- 
ebracht werden kann, erfolgt die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber 
—* Obligation. 
Guben, dentenn . .. 18. 
Der Verwaltungsrath der Märkisch-Posener Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. JN. 
N. N., Rendant. 
  
(Fr. 7876—78790) 51. (Nr. 7879.)
	        
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