Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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II. zur zweiten Klasse: 
a) Gebäude der vorstehend sub I. a. bis c. beschriebenen Bauart, wenn 
aa) sich darin Oelraffinerien oder Triebwerke befinden, welche zur 
Bearbeitung von Getreide oder von leicht feuerfangenden Gegen- 
ständen dienen, oder 
bb) wenn dieselben mit hölzernen Ueberbauen versehen sind, oder 
cc) wenn an den Außenwänden sich hölzerne Gallerien oder hölzerne 
Freitreppen befinden, oder 
dd) wenn die äußeren Wände oder Giebel theilweise oder durchweg mit 
Brettern beschlagen oder mit Holzstücken ausgelegt — gebohlt — 
oder offen find; 
b) Fachwerksgebäude mit feuerfester Bedachung ohne Triebwerke vorerwähnter 
Art, deren Umfassungswände und Giebel nur ausgemauert oder voll- 
ständig gestaakt und gelehmt find; 
I) dergleichen Gebäude ohne eigene Giebelwände, inseoferm. die Giebelseiten 
derselben durch die Giebel oder Frontwände der daran stoßenden ganz 
massiven Gebäude vollständig gedeckt werden; 
4) Treibhäuser mit massiver Hinterwand und ganz massiven Giebeln und 
Glasbedachung; 
III. zur dritten Klasse: 
a) Fachwerksgebäude mit feuerfester Bedachung, deren Umfassungswände 
und Gettsh nur ausgemauert oder gestaakt und gelehmt sind, wenn 
aa) sich darin Oelraffinerien oder Triebwerke befinden, welche zur Bear- 
beitung von Getreide oder von leicht feuerfangenden Gegenständen 
dienen, oder 
bb) wenn dieselben mit hölzernen Ueberbauen versehen sind, oder 
cc) wenn an den Außenwänden sich hölzerne Gallerien oder hölzerne 
Freitreppen befinden; · . 
b) dergleichen Gebäude, deren äußere Wände oder Giebel theilweise oder 
durchweg mit Brettern beschlagen oder mit Holsstacken ausgelegt — 
gebohlt — sind, oder offen stehen, selbst wenn die offenen oder mit 
Holzwerk verkleideten oder ausgesetzten Wände oder Giebel durch ein 
anderes Fachwerksgebäude gedeckt werden; 
I) alle mit hölzernen Schornsteinen oder mit sogenannten Schwibbögen 
versehenen Gebäude; 
d) Gebäude, in denen Spinnerei in Schaaf= oder Baumwolle durch Wasser- 
oder Dampfkraft betrieben wird; 
e.) Gebäude, welche zur Cichorienfabrikation bestimmt find; 
) Treibhäuser mit Wänden und Giebeln von Fachwerk und Glasbebachung 
. zur
	        
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