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drücken, Englands ganzer oftindischer Handel wäre zu Grunde
gegangen.
An böllig freien Handel nach Ostindien ist also nicht zu
denken. Die einzige Idee, die man haben könnte, wäre
diese, statt der bisherigen Kompagnie eine regulirte offene
Kompagnie zu errichten. Der Unterschied müßte hierbei folgender
werden. Statt daß sich jetzt der Umfang und die
Größe des Handels ganz nach der Größe des Gemein-Kapitals
der Kompagnie bestimmt, so könnte er bei einer regulirten
offenen Kompagnie unbesiimmt fort und fort sich erweitern,
weil Jeder, der die vorgeschriebenen Eigenschaften hat
und nach den vorgeschriebenen Gesetzen sich richter, Mitglied
der Kompagnie werden, und im Handel sein Kapital umtreiben
kann. Doch ehe man in einer so wichtigen Sache Peränderungen
von irgend einer Art unternimmt, ) so ili's vor
allen Dingen billig, den ganzen Umfang des gegenwär
tigen Handels der Kompagnie ungefähr zu übersehen,
damit man wisse, was das ist, das zerstört oder dem entgegen
ein neucr Bau aufgeführt werden soll. Man bedeutt
sich wohl, Eines oder das Andere zu khun, wenn man den ganzen
Umfang dessen, was schon da ist, erst kennen gelernt hat.
») Die neue, im vorigen Jahre geschehene Verlängerung des Prie
vilegiums der ostindischen Kompagnie ist bekannt.