Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierzehnter Band. (14)

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drücken,  Englands  ganzer  oftindischer  Handel  wäre  zu  Grunde
gegangen.

An  böllig  freien  Handel  nach  Ostindien  ist  also  nicht  zu
denken.  Die  einzige  Idee,  die  man  haben  könnte,  wäre
diese,  statt  der  bisherigen  Kompagnie  eine  regulirte  offene
Kompagnie  zu  errichten.  Der  Unterschied  müßte  hierbei  folgender
  werden.  Statt  daß  sich  jetzt  der  Umfang  und  die
Größe  des  Handels  ganz  nach  der  Größe  des  Gemein-Kapitals
  der  Kompagnie  bestimmt,  so  könnte  er  bei  einer  regulirten
  offenen  Kompagnie  unbesiimmt  fort  und  fort  sich  erweitern,
  weil  Jeder,  der  die  vorgeschriebenen  Eigenschaften  hat
und  nach  den  vorgeschriebenen  Gesetzen  sich  richter,  Mitglied
der  Kompagnie  werden,  und  im  Handel  sein  Kapital  umtreiben
  kann.  Doch  ehe  man  in  einer  so  wichtigen  Sache  Peränderungen
  von  irgend  einer  Art  unternimmt,  )  so  ili's  vor
allen  Dingen  billig,  den  ganzen  Umfang  des  gegenwär
tigen  Handels  der  Kompagnie  ungefähr  zu  übersehen,
damit  man  wisse,  was  das  ist,  das  zerstört  oder  dem  entgegen
  ein  neucr  Bau  aufgeführt  werden  soll.  Man  bedeutt
sich  wohl,  Eines  oder  das  Andere  zu  khun,  wenn  man  den  ganzen
  Umfang  dessen,  was  schon  da  ist,  erst  kennen  gelernt  hat.

»)  Die  neue,  im  vorigen  Jahre  geschehene  Verlängerung  des  Prie
vilegiums  der  ostindischen  Kompagnie  ist  bekannt.