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(Nr. 7895.) Allerhöchster Erlaß vom 20. September 1871., betreffend die Verleihung der
siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-
Chaussee von Neisse im Regierungsbezirk Oppeln über Bielau nach dem
Steinberge und von da bis zur Landesgrenze bei Groß-Kunzendorf im
Anschluß an die Oesterreichische Bezirksstraße nach Freiwaldau.
N . durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen
des Kreises Reisse im Regierungsbezirk Oppeln beschloffenen Bau einer Kreis-
Chaussee von Neisse über Bielau nach dem Steinberge und von da bis zur
Landesgrenze bei Groß- Kunzendorf im Anschluß an die Oesterreichische Bezirks-
aße nach Freiwaldau genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Reisse
as Expropriationsrecht fir die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vosschuiften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- Shonen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref-
fenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem r*nn-
geld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Baden-Baden, den 20. September 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
(Nr. 7695—79696.) (Nr. 7896.)