Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Obligation 
des 
Neisser Kreises 
II. Emission 
Litlr ——.--.- 
übrer Thaler Preußisch Kuraut. 
Auf Grund der untten genehmigten Kreistagsbeschlüsse 
vom 15. Juni 1868. und 17. Juni 1869. wegen Aufnahme einer Schuld von 
68,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des 
Neisser Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, 
Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von 
........... Thalern Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden 
und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 68,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1881. ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von 
wenigstens zwei Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen, nach Maßgabe des von der Königlichen Regierung zu 
Oppeln festgestellten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1881. ab in dem 
Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
rascher zu amortifiren, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen 
zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen 
werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, NKummesn und Beträge, sowie des 
Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt fünf, drei und Einen Monat vor dem ZJahlungs- 
termine in dem Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen 
Regierung zu Oppeln und in einer zu Breslau erscheinenden Zeitung, sowie in 
dem Neisser Kreisblatte. » 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am I. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Tusgahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück. 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommunalkasse in Neisse, und zwar auch in der nach dem Eintritt 
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Ichrgang 1871. (Nr. 7896.) 63 Mit 
  
 
	        
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