Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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6 6. 9. 
Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt find, 
und, der Bekanntmachung in den öffentlichen Blättern ungeachtet, nicht recht- 
zeltig zur Realisirung eingehen, werden während der nächsien drei Jahre von 
der Direktion der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft alljährlich einmal öffent- 
lich aufgerufen; gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen zehn 
Jahren nach dem letzten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlischt ein 
jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe 
der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Drek. 
ion öffentlich bekannt zu machen ist. 
K. 10. 
Die Mortifikation angeblich vernichteter oder verlorener Obligationen 
erfolgt im Wege des gerichtlichen Ausgebots nach den für das Aufgebot von 
Privaturkunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zinskupons und Talons 
können weder aufgeboten, noch mortifizirt werden. Demjenigen, welcher den 
Verlust von Zinskupons vor Ablauf der Verjährungsfrist (I. 2.) bei der Direk- 
tion anmeldet und den stattgehabten Besitz glaubhaft darthut, soll nach Ablauf 
der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht zum 
Vorschein gekommenen Jinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 
KC. 11. 
Die in den §. 4. 5. 6. 7. vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- 
machungen erfolgen durch den Deutschen Reichs= und Preußischen Staatsan- 
zeiger, die Berliner Börsen-Zeitung, die Berliner Bank- und Handels-Zeitung 
und die Schlesische Zeitung zu Breslau. 
Zu Urkund dessen haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium 
Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel aus- 
fertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder 
Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt 
zu machen. Z 
Gegeben Berlin, den 9. Oktober 1871. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
(Nr. 7093) Schema I.
	        
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