Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 491 — 
SchemalI. 
(Erster) Zinskupon 
der 
Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
Littr. B. — .. . ... 
zahlbar am 2. Januar (1. Juli) 18. 
Inhaber dieses empfängt am 2. Januar (1. Juli) 18.. die halbjährigen 
Zinsen der oben benannten Prioritäts-Obligation über Eintausend Thaler (Fünf. 
hundert Thaler) Eekihdert Thaler) (Einhundert Thaler) mit 22 Rthlr. 15 Sgr. 
(11 Rthlr. 74 Sgr.) (4 Rthlr. 15 Sgr.) (2 Rthlr. 74 Sgr.). 
Berlin, den #e 18 
Die Direktion der Berlin-Goörlitzer Eisenbahngesellschaft. 
N. J. N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
N. 
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren, von 
dem in dem betreffenden Kupon bezeichneten Zahlungstage 
sendt geschehen ist, verfallen zum Vorltheil der Ge- 
ellschaft. 
Schema III. 
Talon 
zu der 
Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Prioritäts-Obligation 
Littr. B. —iess.—....zy 
Der Produzent dieses Talons erhält gegen dessen Rückgabe binnen Jahres- 
fris, vor. ab, die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts. 
Obligation neu anzufertigenden Zinskupons für die nächsten zehn Jahre, sofern 
nicht von dem Inhber der Obligation bei der unterzeichneten Direktion recht- 
zeitig Widerspruch dagegen erhoben wird. 
Berlin, den .#e . .. 18. 
Die Direktion der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
N. 
  
E— (Tr. 7899.)
	        
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