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(Nr. 7899.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Oktober 1871., betreffend die Verleihung der
Konzession und des Expropriationsrechts für die Ausführung einer Zweig-
bahn von Borsigwerk zum Anschlusse an die Linie Beuthen-Gleiwiß der
Oberschlesischen Eisenbahn.
J# will auf Ihren Bericht vom 9. Oktober d. J. zu dem von dem Geheimen
Kommerzienrath Borsig in Berlin beabsichtigten Bau einer für den Lokomotiv--
betrieb einzurichtenden Zweigbahn von Borsigwerk zum Anschluß an die Linie
Beuthen-Gleiwitz der Oberschlesischen Eisenbahn nach dem Mir vorgelegten Plane
hierdurch Meine Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, deah anderen
Unternehmern sowohl der Anschluß an die projektirte Bohn mittelst Zweigbahnen,
als auch die Benutzung der ersteren gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen
festzusetzende Fracht- oder Vahngeldsute vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme
b, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. No-
vember 1838. ergangenen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die Expro-
briation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung srenher Grundstücke, auf
ieses Unternehmen Anwendung finden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 14. Oktober 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerlums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober. Hofbuchd#mckeret
(N. v. Decker).