Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7776.) Konzessions-Urkunde für die Braunschweigische Eisenbahngesellschaft zum Be- 
triebe der im Preußischen Staatsgebiete belegenen Theile der bisherigen 
Braunschweigischen Staats-Eisenbahnen. Vom 10. Jannar 1871. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #. 
Nachdem die Herzoglich Braunschweigische Regierung der Bank für Han- 
del und Industrie zu Darmstadt die gesammten Braunschweigischen Staats- Eisen- 
bahnen verkauft und der von der Ankäuferin gebildeten, in der Stadt Braun- 
schweig domizilirten „Braunse wiizischen Eisenbahngesellschaft" am 6. Dezember 
1870. die Konzession zum Betriebe dieser Bahnen für das Herzoglich Braun- 
schweigische Gebiet ertheilt hat, wollen Wir hierdurch dieser Gesellschaft die gleiche 
Konzession für die im Preußischen Staatsgebiete belegenen Strecken der bisheri- 
gen Braunschweigischen Staats-Eisenbahnen mit der Maßgabe ertheilen, daß 
die Gesellschaft den Bestimmungen des betreffenden Staatsvertrages zwischen 
Preußen und Braunschweig vom 23. August 1870. (Gesetz= Samml. S. 613. ff) 
unterworfen ist. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung zu ver- 
öffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 10. Januar 1871. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Er. ê—W#) Nr. 7777.)
	        
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