— 21 —
(Nr. 7776.) Konzessions-Urkunde für die Braunschweigische Eisenbahngesellschaft zum Be-
triebe der im Preußischen Staatsgebiete belegenen Theile der bisherigen
Braunschweigischen Staats-Eisenbahnen. Vom 10. Jannar 1871.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #.
Nachdem die Herzoglich Braunschweigische Regierung der Bank für Han-
del und Industrie zu Darmstadt die gesammten Braunschweigischen Staats- Eisen-
bahnen verkauft und der von der Ankäuferin gebildeten, in der Stadt Braun-
schweig domizilirten „Braunse wiizischen Eisenbahngesellschaft" am 6. Dezember
1870. die Konzession zum Betriebe dieser Bahnen für das Herzoglich Braun-
schweigische Gebiet ertheilt hat, wollen Wir hierdurch dieser Gesellschaft die gleiche
Konzession für die im Preußischen Staatsgebiete belegenen Strecken der bisheri-
gen Braunschweigischen Staats-Eisenbahnen mit der Maßgabe ertheilen, daß
die Gesellschaft den Bestimmungen des betreffenden Staatsvertrages zwischen
Preußen und Braunschweig vom 23. August 1870. (Gesetz= Samml. S. 613. ff)
unterworfen ist.
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung zu ver-
öffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Versailles, den 10. Januar 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt.
Er. ê—W#) Nr. 7777.)