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Herrn Hermann von Borcke, Rittergutsbesitzer auf Wangerin B.,
Herrn Theodor Karbe, Rittergutsbesitzer auf Blumenwerder bei Falken-
burg,
Herrn Carl Lange, Posthalter in Pyrit,
Herrn Gustav Hartmann, Apotheker in Wangerin,
und dem ersten Vorstande, bestehend aus:
Herrn Constantin von Dewitz, Major und Ritterschaftsrath, Ritterguts-
besitzer auf Gienow,
Herrn Hermann Block, Kaufmann in Stettin,
Herrn Johannes Thym, Kaufmann in Stettin,
Vollmacht, die Allerhöchste Genehmigung zu der Ausgabe von unkündbaren,
auf den Inhaber lautenden Hypothekenbriefen nachzusuchen, in die Aenderungen,
Zusätze und Modifikationen des Statutes, welche von der Staatsbehörde verlangt
werden, einzuwilligen und die deshalb erforderliche Urkunde zu vollziehen, der-
gestalt, daß jede Erklärung und jede Urkunde, wenn sie auch nur von drei Mit-
liedern des ersten Aufsichtsrathes, einschließlich des Vorsitzenden desselben oder
4 Stellvertreters, vollzogen wird, für alle Genossenschafter bindende Kraft hat.
So geschehen Stettin, am
Formular A.
Hypothekenbrief
Emission vom Jahre 18. d
Serie ..... er AM ..... . . ..
National-Hypotheken-Kreditgesellschaft,
eingetragenen Genossenschaft zu Stettin.
HOpypothekenbrief über . . Thaler Preußisch Kurant, verzinslich mit
..... Prozent jährlich, in halbjährlichen Raten, am 2. Januar und 1. Juli,
als Schulddokument ausgefertigt für den Inhaber, sowohl zur Sicherheit des
Kapitals als der Zinsen, auf Grund einer Hypothekenforderung von gleichem
Betrage, unter Verhaftung des gesammten Vermögens der National- Hypotheken-
Kreditgesellschaft, eingetragenen Genossenschaft zu Stettin.
(Tr. 7008.) Die-