Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht 
innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem 
er fällig geworden ist, erhoben wird. 
  
— 557 — 
Provinz Sessen = RNassau, Negicrungebezirk Wicsbaden. 
Zinskupon 
über . 
....... Thaler.....Silbergrvfchcn 
zur 
Obligation der Stadt Wiesbaden 
Litir. ...... %%9 
übeer. Thaler. 
(Trockenes Stadtsiegel.) 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe 
am. en 18. die vier und einhalbprozentigen Zinsen der 
vorbemerkten Stadt- Obligation für das Halbjahr vom . ten .. .. ... 
bis zum . .ten .. .. .. mit (in Buchstaben)g ... Thalern 
.......... Silber groschen bei der Stadtkasse zu Wiesbaden oder nach 
seiner Wahl bei der Kasse der Deutschen Vereinsbank zu Frankfurt 
am Main. 
Wiesbaden, den . .ten ...... .. . .. 18... 
Fuͤr den Gemeinderath von Wiesbaden. 
Der Vorsitzende. Die Mitglieder. 
Anmerkung. Die Unterschriften der Mitglieder des Gemeinderathes können mit Lettern 
oder mit Faksimilestenipeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinskupon mit der 
eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein. 
(Fr. 7900) Pro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.