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(Nr. 7921.) Allerhöchster Erlaß vom 8. November 187 1., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-
Chaussee von Ruda im Kreise Obornik bis zur Grenze des Kreises
Chodziesen bei Tarnowo.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-
Chaussee von Ruda im Kreise Obornik bis zur Grenze des Kreises Chodziese#
bei Tarnowo genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Obornik das
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maßgabe der für die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Srazer Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße bis zu dem Zeitpunkte, an wel-
chem die Provinz Posen die Unterhaltung übernimmt, das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen sedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. November 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und äöffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
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