(Nr. 7923.) Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1871.) betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte in Bezug auf die Unterhaltung der Gemeinde-
Chausseen von der Sömmerda- Frohndorfer Flurgrenze über Frohndorf,
Cölleda, Backleben) Rettgenstedt, Ostramondra, Bachra und Schafau bis
zur Wiehe- Rastenberger Chaussee, im Kreise Eckartsberga, Regierungs-
Bezirks Merseburg.
A# Ihren Bericht vom 4. November d. IJ. will Ich den Gemeinden Frohn-
dorf, Cölleda, Backleben, Rettgenstedt, Ostramondra, Bachra und Schafau im
Kreise Eckartsberga, Regierungs-Bezirks Merseburg, in Bezug auf die von ihnen
ausgebaute Chaussee von der Sömmerda-Frohndorfer Flurgrenze über Frohndorf,
Cölleda, Backleben, Rettgenstedt, Ostramondra, Bachra und Schafau bis zur
Wiehe-Rastenberger Chaussee, das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
Lotuungs-Matezalen, nach Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
chriften, ferner gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Sbebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestim-
mungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen. "
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu #nean. sen
Berlin, den 13. November 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister-