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zu verhindern, daß die Discussion sich öfter auf dieses Gebiet begiebt, als nöthig ist, beispielsweise
unsere Beziehungen zu Süddeutschland. Der Herr Abg. Waldeck hat vorgestern
sich lediglich von der Herstellung eines constitutionellen einheitlichen Ministeriums die Wirkung
versprochen, „dann hätten wir die Süddeutschen“, wie er sich ausdrückte. Ich glaube,
wir können sie nicht sicherer zurückschrecken, als wenn wir in eine solche Richtung treten,
die, wie ich vorhin andeutete, mit der Mediatisirung der Deutschen Fürsten große Aehnlichkeit
hätte. Wer sind diese Süddeutschen? Einstweilen ist es die Baierische, die Württembergische,
die Badische Regierung. Glauben Sie, daß Se. Maj. der König von Baiern,
oder von Württemberg, sich durch solche Einrichtungen, wie sie der Abg. Waldeck, in Vorschlag
brachte, besonders angezogen fühlt? Meine Herren! Ich weiß das Gegentheil.
Unser Verhältniß zu Süddeutschland wird sich an der Hand des Artikels, der sich im Verfassungs-Entwurfe
darüber befindet, meines Erachtens einfach und mit Sicherheit entwickeln.
Wir haben zunächst mit Süddeutschland die Gemeinschaft des Zollvereins, eine
Gemeinschaft, die in diesem Augenblicke allerdings bis zu einem gewissen Grade in der
Luft schwebt, weil die Friedensverträge eine sechsmonatliche Kündigung vorbehalten, bis
wir uns über das Verhältniß von Nord= und Süddeutschland in dieser Beziehung geeinigt
haben werden; um eine Einigung möglich zu machen, war dieses Kündigungsrecht nothwendig.
Ich denke also, sobald wir mit der Norddeutschen Verfassung fertig sind, daß wir
zunächst den Süddentschen Regierungen Eröffnungen machen, damit sie mit uns zusammentreten,
um den Weg zu berathen, auf dem wir zu einem dauernden organischen, nicht
alle zwölf Jahre kündbaren Zollvereine gelangen. Wir haben für den Norddeutschen Bund
diese Wohlthat gesichert durch Artikel über Zollgesetzgebung; wir können aber weder verlangen,
daß die drei oder vier Süddeutschen Staaten alles dasjenige, was wir hier durch
die Gesetzgebung, an der sie selbst nicht Theil nehmen, beschließen, ohne Weiteres annehmen
sollen; noch können wir ihnen gegen das, was der norddeutsche Reichstag beschließt, ein
Veto einräumen; ein Veto, das man von drei oder vier Regierungen ausüben und mit
ihren Ständen theilen würde. Soll der Zollverein in bisherigem Umfange fortbestehen,
so ist es ganz unvermeidlich, daß organische Einrichtungen geschaffen werden, vermöge
deren Süddeutschland an der Gesetzgebung über Zollsachen Theil nimmt. Ich enthalte
mich, das Nähere anzudenten, ich glaube aber, es ergiebt sich von selbst, wie
die Einrichtungen beschaffen sein müssen. Es ist schwer zu glauben, daß eine solche gemeinschaftliche
organische Gesetzgebung für Zollsachen — und ich möchte doch dies nicht
so unterschätzen und blos mit dem geringschätzigen Namen „Zollparlament“ belegen; was
haben wir nicht für Kämpfe gekämpft, nur wer in den Geschäften gestanden hat, kann das
beurtheilen, — wie erschienen uns nicht in den Jahren 1862 und 1864 gerade die Zoll-Interessen
als die höchsten politischen Lebens-Iuteressen! ich möchte das nicht unterschätzen,
daß eine wirthschaftliche Gemeinschaft für Gesammtdeutschland geschaffen werden kann —
also ist es schwer zu glauben, daß solche gemeinsame Organe der Gesetzgebung, wenn sie
einmal geschaffen, sich der Aufgabe entziehen könnten, auch die meisten der übrigen Titel
der materiellen Wohlfahrt, so wie mancher formalen Gesetzgebung, über Proceßwesen
u. s. w. allmählich sich anzueignen, und auch darüber gemeinsame Bestimmungen für ganz
Deutschland herbeizuführen. Was ferner die Machtfrage betrifft, so halte ich die Vereinigung
von Nord= und Süddeutschland jedem Angriffe gegenüber in allen Fragen, wo
es sich um die Sicherheit des Deutschen Bodens handelt, für definitiv gesichert. Im Süden
kann kein Zweifel darüber sein, daß, wenn er in seiner Integrität gefährdet werden
sollte, Norddeutschland ihm unbedingt brüderlich beisteht, im Norden ist kein Zweifel
darüber, daß wir des Beistandes Süddeutschlands gegen jeden Angriff, der uns tresfen
könnte, vollständig sicher sind. Einige andere Themata, auch lediglich um Wiederholungen
zu vermeiden, erlaube ich mir zu berühren, z. B. die Frage der Reichssteuer-Daß
eine Contingentirung nach der Kopfzahl ein unvolllommener Modus, eine Aushülfe
von vorübergehender Natur ist, gebe ich gern zu; das Beispiel von Bremen —
ich will nicht gerade den Herrn Vertreter von Bremen vorzugsweise aufs Korn nehmen