Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1872. v
Datum Ausgegeben Nr. Nr.
bes z In h a l tt. des tes Seite.
Gesetzes ꝛc.] Berlin. Stuͤcks. Gesetzes.
1871. 1872.
27. Dezbr.0. Janr. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung des 2. 7941. 46.
Tarifs vom 14. Juli 1869., nach welchem die
Abgaben für die Benutzung der Hafen-
anlagen zu Husum und Glückstadt er-
hoben werden.
27. — 20. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung des 2. 7942. 47.
Tarifs vom 27. August 1852., nach welchem
die Abgaben für die Benutung des Spoy-
Kanalsß zu Cleve und des regulirten alten
Rheines zwischen den Orten Keeken und
» Gricthauscn zu erheben sind.
27. — 120. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung ver- 2. 7943. 47-74.
schiedener Tarife zur Erhebung von Kom-
munikations= Abgaben, nebst 11 Tarifen.
27. — 20. — Tarif zur Erbebung der Schiffahrtsabgaben 2. 7943. 49-50.
in der Stadt Königsberg. (Anl.)
27. — 20 — Tarif, nach welchem die Abgaben für die Be- 2. 7943. 350.52.
nutzung der Kanäle und Schleusen auf (Aul.)
den asserstraßen der Provinz Preußen
zwischen den Orten Osterode, Deutsch-Eylau,
Saalfeld, Licbemühl, Hoffnungskrug,
Kleppe und Elbing, sowie der geneigten
Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug und
Kleppe zu erheben sind.
27. — 20. — Tarif, nach welchem die Schiffahrtsabgaben 2. 7913.5-54
auf dem Kanale von der Weichsel zum (Anl.)
Frischen Haff zu erheben sind.
27. — 20. — Tarif, nach welchem für die Benutzung der Lan. 2. 7943. 55-57.
dungsplätze auf beiden Ufern der Weichsel (Aul)
bei Kurzebr ack und des Hafens daselbst Ufer-
und Hafengelder zu entrichten sind.
27. — 20. — Tarif, nach welchem die Abgabe fuür das Be· 2. 7943.
fahren der Wasserstraßen zwischender Oder (Anl.)
und der Elbe zu erheben ist.
27. — 20. — Tarif, nach welchem die Abgabe für die Be- 2. 794## . 60-62.
nutzung der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, (Anl)
Ohlau und Breslau zu erheben ist.
27. 120. — Tarif, nach welchem die Abgabe für das Be- 2. 7943. 63-66.
fahren des Klodnitz-Kanals, sowie für die (Anl.)
Benupßung des Schiffsbauplatzes und der Lager-
v plätze an demselben zu erheben ist.
27. — 20. — Tarif, nach welchem das Niederlagegeld für 2. 7943. 66.
Benutzung des Abladeplatzes am Oder- Ufer (Aul.)
zu Neusalz zu entrichten ist.