Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1872. v 
  
  
Datum Ausgegeben Nr. Nr. 
bes z In h a l tt. des tes Seite. 
Gesetzes ꝛc.] Berlin. Stuͤcks. Gesetzes. 
1871. 1872. 
27. Dezbr.0. Janr. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung des 2. 7941. 46. 
Tarifs vom 14. Juli 1869., nach welchem die 
Abgaben für die Benutzung der Hafen- 
anlagen zu Husum und Glückstadt er- 
hoben werden. 
27. — 20. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung des 2. 7942. 47. 
Tarifs vom 27. August 1852., nach welchem 
die Abgaben für die Benutung des Spoy- 
Kanalsß zu Cleve und des regulirten alten 
Rheines zwischen den Orten Keeken und 
» Gricthauscn zu erheben sind. 
27. — 120. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung ver- 2. 7943. 47-74. 
schiedener Tarife zur Erhebung von Kom- 
munikations= Abgaben, nebst 11 Tarifen. 
27. — 20. — Tarif zur Erbebung der Schiffahrtsabgaben 2. 7943. 49-50. 
in der Stadt Königsberg. (Anl.) 
27. — 20 — Tarif, nach welchem die Abgaben für die Be- 2. 7943. 350.52. 
nutzung der Kanäle und Schleusen auf (Aul.) 
den asserstraßen der Provinz Preußen 
zwischen den Orten Osterode, Deutsch-Eylau, 
Saalfeld, Licbemühl, Hoffnungskrug, 
Kleppe und Elbing, sowie der geneigten 
Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug und 
Kleppe zu erheben sind. 
27. — 20. — Tarif, nach welchem die Schiffahrtsabgaben 2. 7913.5-54 
auf dem Kanale von der Weichsel zum (Anl.) 
Frischen Haff zu erheben sind. 
27. — 20. — Tarif, nach welchem für die Benutzung der Lan. 2. 7943. 55-57. 
dungsplätze auf beiden Ufern der Weichsel (Aul) 
bei Kurzebr ack und des Hafens daselbst Ufer- 
und Hafengelder zu entrichten sind. 
27. — 20. — Tarif, nach welchem die Abgabe fuür das Be· 2. 7943. 
fahren der Wasserstraßen zwischender Oder (Anl.) 
und der Elbe zu erheben ist. 
27. — 20. — Tarif, nach welchem die Abgabe für die Be- 2. 794## . 60-62. 
nutzung der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, (Anl) 
Ohlau und Breslau zu erheben ist. 
27. 120. — Tarif, nach welchem die Abgabe für das Be- 2. 7943. 63-66. 
fahren des Klodnitz-Kanals, sowie für die (Anl.) 
Benupßung des Schiffsbauplatzes und der Lager- 
v plätze an demselben zu erheben ist. 
27. — 20. — Tarif, nach welchem das Niederlagegeld für 2. 7943. 66. 
Benutzung des Abladeplatzes am Oder- Ufer (Aul.) 
zu Neusalz zu entrichten ist. 
  
  
  
  
 
	        
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