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sich seines kritischen Rügerechts und des Gebrauchs eines objectiven
Werthmaasses begibt, tritt die principielle Fehlerquelle
schon aus der Stoffgruppirung selbst deutlich hervor. Ein fatalistischer
Zug geht durch diese Kette von Daten, der zu allem
Ja sagt, und Amen, dem alles „recht“ ist im täglichen Sinne
des Wortes, was da war, was da ist, und was da kommen mag.
Das Generalschema, nach welchem uns Post die Entwicklungsgeschichte
aller Rechtsphänomene vorführt, ist bei. sorgfältiger
Betrachtung im Grunde überaus einfach: in Ansehung eines jeden
Rechtsinstitutes, dasselbe mag einen sozialen Gleichgewichtszustand
darstellen oder mit dessen Verrückung in Beziehung stehen, überall
wird uns im Anfang das Abhandensein desselben als für die Urzeit
charakteristisch vorgeführt, innerhalb der Geschlechterverfassung
gestaltet sich dann das Verhältniss da so dort so, und dort
wieder so, jedes Kapitel läuft in zahllose Radien aus, in resignirte
Feststellungen des Thatsächlichen, der Bruchstücke, denen es an
innerer Verbindung fehlt. „Die Stücke hab’ ich in der Hand,
fehlt leider nur das geist’ge Band“.
Mit Recht müssen wir daher das logische Fundament einer
Darstellungsweise anzweifeln, die von der unbestrittenen Existenz
der biologischen Triebe eben nur zu einer Reihe von Varietäten
führt ohne dass wir aber zur Vorstellung von einer Nothwendigkeit
innerhalb der Möglichkeit, zur Idee des Essentiellen innerhalb
des Potentiellen geführt werden. „Was die juristischen Formen
für die Verwirklichung jener Triebe anbelangt, sagt BERNHÖFT
sehr zutreffend, so lehrt gerade in den Werken des Verfassers
fast jede Seite, dass bei den Völkern der ganzen Welt fast immer
alle Formen, die logisch nur denkbar sind, vorzukommen pflegen.
Der Geschlechtstrieb verwirklicht sich in Einzelehe, Vielweiberei,
Vielmännerei, Gruppenehe und Weibergemeinschaft; der Geselligkeitstrieb
in Monarchie, Oligarchie, Aristokratie, Demokratie und
Ochlokratie. Dass diese Grundtypen öfter wiederkehren, erklärt
sich aus ihrer geringen Zahl. Schliesslich gibt die Vergleichung
kein anderes Resultat, als dass alle Menschen Geschlechtstrieb
und Geselligkeitstrieb haben“ °°).
Andere Fragepunkte übergeht Post wieder mit völligem
Stillschweigen, um die Festigkeit seiner Methode gegen Hieb und
8) Zeitschrift für vergl. Rechtswissenschaft Bd. IV, 8. 457.
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