Mittel zur Verhinderung des Bodenwuchers. 39
450 Mark teurer geworden allein dadurch, daß die Güterzertrümmerung
gewerbsmäßig betrieben wurde.“ Es folgt
sodann die Wiedergabe einer Entschließung des Genossenschaftstages,
daß sich in Zukunft in immer steigendem Maße
die Heranziehung der Spar= und Darlehenskassen zur Ausschaltung
des Zwischenhandels im Verkehr mit Grund und
Boden empfiehlt, und daß das bayrische Güterzertrümmerungsgesetz,
die Grundlage solcher Mitarbeit der Genossenschaften,
Nachahmung in anderen deutschen Staaten unter Verwendung
der mit seiner Ausführung gemachten Erfahrungen finden
möge. (S. 164 a. a. O.)
Einen guten Einblick in die einschlägigen Verhältnisse
bietet die kleine, mit Tatsachen= und Zahlen-Belegen
versehene Zusammenstellung von Dr. Nagel (Halbmonats-=schrift
„Bodenreform“, vom 5. August 1916), in der die
Wirkungen einer gemeinschädlichen Art der Güterschlächterei
in einem pommerschen Dorf geschildert sind. Es heißt dort
in Anknüpfung an die Schilderung eines Überaus bezeichnenden
Falles: „Solches Verfahren nennt man ja wohl
„Realisierung des gestiegenen Bodenwertes“ oder gar „Vermehrung
des deutschen Nationalvermögens“ nur schade, daß
die wirklichen Landbebauer, insonderheit die drei Ansiedler,
diese Reichtumssteigerung durchaus als Passivum buchen, daß
sie sie als schwerste Bedrückung empfinden müssen. Denn
nur mit größter Mühe können sie die Zinsen für die als
Restkaufgelder u. ä. gleich wieder auf ihren Höfen lastenden
Schulden aufbringen.“
Daß der gegenwärtige Zustand höchst unerfreulich und
dringend reformbedürftig ist, geht aus den oben mitgeteilten
Zeugnissen hervor. Eingriffe der Gesetzgebung werden kaum
zu vermeiden sein, da wir nicht mehr hoffen können, daß die
gemeinnützigen Kräfte (Staat, Siedlungsgesellschaften, Genossenschaften)
im Rahmen des gegenwärtigen Rechtszustandes
die überaus bedenkliche Bodenverteuerung verhindern
können Die wachsende Einsicht in diese Zusammen-