Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

Datum  zuerkannt  wurde.

silbernen  Kreuze  in  einem  blauen  Felde.

geziert.«

ihrer  Nachkommenschalt  der  Grafenstand  »v002  Zarrekaus  am  selben

Das  Diplom,  dd.  ı2.  Dezember  ı882,  enthält  folgende  Wappenblasonnierung:

  »einen  einfachen  Schild  mit  einem  aufrecht  stehenden
Auf  dem  Schilde  ruht  ein

offener  Helm  mit  einer  zur  rechten  und  zur  linken  Seite  herabhängenden
  Helmdecke  in  Blau  und  Rot.  Der  Helm  ist  mit  einer  Grafenkronc

Den  Kindern  des  am  ı7.  Oktober  ı895  verstorbenen  Herzogs

Abweichend  von  der  Verordnung  von  1829  führt  die
»Grossherzoglich  Oldenburgische  Regierung  des  Fürstentums
Lübeck«  im  grossen  Siegel  unter  Krone  und  Wappenmantel  den
alten,  oldenburgischen  Schild,  belegt  mit  dem  Schilde  des  Fürstentums.
  (Fig  58.)  Im  Aleineren  Siegel  erscheint  der  königlich
gekrönte  Schild  des  Fürstentums  allein.  (Fig.  59.)

Der  „Präsident  der  Regierung  des  Fürstentums  Lübeck«
gebraucht  dagegen  in  seinem  Siegel  unter  Krone  und  Mantel

Elimar,  der  sich  zu  Wien  am  9.  November  1876  mit  Natalie,  Freiin  Vogel
von  Friesenhof  morganatisch  vermählt  hatte,  wurde  am  25.  April  1896  der
Grafenstand  „vor  Welsburg“  zugesprochen.  Ein  diesbezüglicher  Wappenbrief
  wurde  bis  dato  noch  nicht  ausgefertigt,  doch  ist  das  betreflende
Wappen  bereits  von  S.  K.  H.  dem  Grossherzog  genehmigt:  Schild  geviert;
  ı  und  4  in  Blau  ein  silberner  Fluss  (Welsc-Fluss),  2  und  3  in
Gold  eine  dreitürmige,  rote  Burg  (Welsburg).  Auf  dem  gekrönten
Spangenhelm  zwei  goldgeharnischte  Arme,  welche  eine  Gralenkronc
empor  halten.  Decke:  blau-silber,  rot-gold.

Die  oldenburgischen  Hoflieferanten  führen  das  grosse
Wappen,  wie  es  unsere  Tafel  zur  Darstellung  bringt.

Die  Certralbehörden,  die  für  alle  drei  Teile  des  Grossherzogtums
  kompetent  sind,  führen  in  ihren  Siegeln  den  Mittelschild
  des  Grossherzoglichen  Wappens  und  könnte  man  diesen
Mittelschild  gewissermassen  als  wmiltleres  Staatswappen  betrachten.



        
 

   
 
  
   

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Fig.  57.  Wappen  der  Behörden

Fig.  56.  Wappen  der  Landeskollegien
der  Herrschaft  Jever.

des  Herzogtums  Oldenburg.
Die  Landeskollegien  haben  laut  Verordnung  vom  Jahre
1829  das  alte  oldenburgische  Wappen,  Balken  und  Kreuz  nebeneinander
  zu  führen.  (Fig.  56.)  Ausgenommen  ist  die  Herrschaft
Fever,  der  das  alte  oldenburgische  Wappen,  ‘belegt  mit  dem
Jeverschen  Schilde,  zugestanden  wurde.  (Fig.  57.)

 

Ban  ee  Fig.  59.  Kleines  Wappen  des

Fig.  58.  Grosses  Wappen  des  Fürstentums  Fürstentums  Lübeck.

Lübeck.

Der  Schild,  wie  ihn  uns  die  Fig.  56  zeigt,  bildete  unter
der  dänischen  Regierung  (von  1667  bis  1773)  das  oldenburgische

 

Landeswappen.

den  alten  oldenburgischen  Schild.

Das  »Landgericht  der  freien  Hansestadt  Lübeck  und  des

Fürstentums  Lübeck«  führt  im  Siegel  vorn  das  Lübecksche
Wappen  (siehe  Tafel  XVII),  hinten  unter  der  Königskrone,  aber
ohne  Mantel,  den  gespaltenen  Schild  mit  Herzschild,  wie  er  im
grossen  Siegel  des  Fürstentums  erscheint.

Die  Grossherzogl,  Oldenburgische  Regierung  des  Fürstentums

Birkenfeld  benützt  in  ihrem  Siegel  den  gekrönten,  alten,  oldenburgischen
  Schild,  belegt  mit  dem  Wappen  von  Birkenfeld.

(Fig.  60.)

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Fig.  00.  Wappen  des  Fürstentums
Birkenfeld.

 

Fig.  61.  Wappen  des  Grossherzogl.
Oldenb.  Oberschulkollegiums.

Das  Grossherzogl.  evangelische  Oberschulkollegium  Oldenburgs,
  geschaffen  durch  eine  Vereinigung  der  bisherigen  Konsistorial-Deputation
  in  Jever  mit  dem  Grossherzogl.  Konsistorium
in  Oldenburg  (laut  Verordnung  vom  15.  August  1853)  führt  in
seinem  Siegel  den  gespaltenen  Schild  von  Oldenburg  mit  einer
eingepfropften  Spitze,  in  welcher  der  Löwe  von  Jever  untergebracht

  ist.  (Fig.  61)

Wir  verdanken  die  ausführlichen  Mittcilungen  über  die  Oldenburgischen
  Wappen  der  Freundlichkeit  des  Herrn  Archivrates  Dr.  G.  Scllo,
Vorstandes  des  Grossh.  Haus-  und  Centralarchives  zu  Oldenburg  ,.  der
selbst  Heraldiker,  unserer  Arbeit  das  grösste  Interesse  entgegenbrachte,
und  verweisen  zugleich  auf  die  von  Dr.  Scllo  im  I.  B.  der  Jahrb.  f.
d.  G.  d.  Herz.  Oldenburg,  (1892)  veröffentlichte  interessante  Abhandlung

über  das  Oldenburgische  Wappen.

Der  erste  nachweisbare  Name  des  Oldenburgischen  (old  =
alt)  Dynasten-Geschlechtes  ist  Egilmar  I.  (10g1).

Dessen  Sohn,  Egilmar  II.,  finden  wir  1135  als  Vogt  des
Alexanderstiftes  zu  Wildeshausen,  welches  Stift  zu  Ehren  des
hl.  Alexander  von  Walbert,  einem  Enkel  des  Sachsenfürsten
Widukind,  851  errichtet-worden  war.  Nach  dem  Tode  Egilmar  II.
spaltete  sich  das  Geschlecht  in  die  Linien  Wildeshausen  und
Oldenburg,  wovon  erstere  mit  Heinrich  IV.,  genannt  der  Bogener,
1270  erlosch,  nachdem  sich  vorher  von  dieser  Linie  zwei  neue
Linien,  Neu-  und  Alt-Bruchhausen,  abgezweigt  hatten.

Der  Stammvater  der  Oldenburger  Linie  war  Christian  II.

(L.)  »scomes  de  Oldenburg«,  gest.  1167.