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Vertrag.
Zuischen
1) dem Königlich Preußischen Fiskus, vertreten durch die Kommissarien des
Finankminsters und des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche
rbeiten:
Ministerial- und Ober-Baudirektor Weishaupt,
Geheimen Regierungsrath D’ Avis,
Geheimen Finanzrath Rötger,
2) der Berlin-Potsdam--Magdeburger Eisenbahngesellschaft, vertreten durch
ihr Direktorium,
3) der Magdeburg Halberstädter Eisenbahngesellschaft, vertreten durch ihr
Direktorium,
4) der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft, vertreten durch ihre Direktion,
un
5) der Deutschen Eisenbahnbaugesellschaft
ist heute nachfolgender Vertrag abgeschlossen worden.
1
Unter der Benennung „Berliner Stadteisenbahn= Gesellschaft““ wird eine
Aktiengesellschaft errichtet, welche den Bau und den Betrieb einer Eisenbahn von
einem in der Nähe des Ostbahnhofes gelegenen Punkte ab durch die Stadt
Berlin nach der Südseite von Charlottenburg zum Zwecke hat.
2.
Die Bahn soll zunächst dem Personen= und Gepäckverkehr, und zwar
sowohl dem Lokalverkehr in der Stadt, wie auch dem Verkehr nach und von
Außen dienen. Sie wird viergeleisig angelegt und mit einem Bahnhofe an
beiden Enden, sowie mit den asordeclichen Zwischenstationen versehen.
Insoweit es neben der prompten und sicheren Bewältigung des Personen-
verkehrs thunlich erscheint, kann die Bahn auch zum Gütertransport verwendet
werden.
3.
Das zum Bau der Bahn, zur Ausrüstung derselben mit Betriebsmitteln
und zur Verzinsung der auf die Aktien geleisteten Einzahlungen während der
Bauzeit erforderliche Grundkapital wird auf 16 Millionen Thaler angenommen
und soll durch Stammaktien aufgebract werden, auf welche die Einzahlungen
nach Bedarf und nach näherer aßgabe des demnächst aufzustellenden Statuts
bis zum vollen Nominalwerth der Aktien zu erfolgen haben.
Mr. 8188) 16° Von