Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Nr. 8187.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1874., betreffend die Berichtigung der in 
der Gesetz- Sammlung für 1873. Seite 397. abgedruckten Beschreibung des 
Königlichen großen Wappenschildes. 
A# den Bericht vom 25. d. M. gnehwi e Ich die Berihtigung der durch 
Meinen Erlaß vom 16. August 1873. (Eesch Samml. S. 397.) bestätigten 
Beschreibung des Königlichen großen Wappenschildes dahin, daß das sub II. 
Nr. 38. bezeichnete Feld des Hauptschildes wegen des Fürstenthums Verden im 
silbernen Felde ein schwarzes Nagelspitzkreuz ist. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
Berlin, den 30. März 1874. 
Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. 
v. Kameke. Achenbach. 
An das Staatsministerium. 
  
(Fr. 8188.) Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1874., betreffend die allgemeine Einführung des 
ganzjährigen Abonnements für die Geset Sammlung und die Amtsblätter. 
A## den Bericht vom 25. März d. J. genehmige Ich die allgemeine Einführung 
des ganzjährigen Abonnements für die Gesetz= Sammlung und die Amtsblätter, 
unter Aufhebung der entgegenstehenden, das vierteljährige oder halbjährige Abonne- 
ment zulassenden Bestimmungen in den IF. 4. und 8. der Verordnung vom 
27. Oktober 1810. (Gesetz= Samml. S. 1.), sowie im 8. 7. der Verordnung vom 
28. März 1811. (Gesetz= Samml. S. 165.). Ich ermächtige das Staatsministerium, 
hiernach das Weitere anzuordnen. 
Berlin, den 1. April 1874. 
Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. 
v. Kameke. Achenbach. 
An das Staatsministerium. 
  
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