Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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12) bei den Kassen der Rentenbanken: 
a) für den Rendanen 3000 Thlr. 
b) für den Kontroleur bei der Rentenbank-Kasse zu Breslau 1100 
13) im Bereiche der Direktion der Haupt-Depofitenkasse in Kassel: 
à) für die ersten Depositare bei den Amtsgerichten 
fa n * u gecch Thlr. bis 1000 Thlr. 
b) bei der Haupt- Depositenkasse: 
aa) für den Rendanten 3000 Thlr. 
bb) -NRKontroleur .. . ..... . . . . 1000 
14) bei der Depositenkasse zu Cöln: 
a) für den Rendanteten 1000 
b) . Kontroller 200 
15) bei der oberamtlichen Sportelkasse zu Sigmaringen: 
für den Rendanten 100 Thlr. 
16) für Kassendiener unter A. 16 bis zu 200 
II. Im Bereiche der Domainenverwaltung. 
A. Jur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen: 
1) Rendanten der Domainen-Rentamts-, Domanial--, Administrations- 
und Meliorationskassen, über deren Einnahmen und Ausgaben beson- 
dere Rechnungen gelegt werden, 
2) Domainen-Unter-Rezeptoren, 
3) die Kontroleure bei der Kreiskasse zu Ragnit und bei dem Rentamt 
Berlin, « 
4) Amtsdiener, welche mit der Annahme oder dem Transport von Geldern 
oder geldwerthen Gegenständen beauftragt werden, 
5) Beamte der Domanial-Brunnen-, Bade- und Weinbergsverwaltungen, 
welche eine fiskalische Kasse, ein fiskalisches Magazin oder ein dergleichen 
Inventarium zu verwalten haben. 
B. Die Höhe der Kautionen für die Beamtenklassen unter A. beträgt für: 
1) die unter A. 1. bezeichneten Rendanten bei Kassen von 
größerem Umfangeag .. 2000 Thlr. 
mittlerem . 1000 
geringem .. ...... . .. . .. 500 
2) die Domainen= Unter-Rezeptoren bei einem Kassenverkehr von 
größerem Umfange . .. ....... . ... .. 400 Thlr. 
mittleren: 200 
geringem -..·.............. 100 
3) die
	        
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