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3) Rendanten und Kontroleure bei den Hauptzoll- und Hauptsteuerämtern,
4) der Stempelamts-Rendant zu Frankfurt a. M.,
5) Hauptamts= Assistenten,
6) Einnehmer und Assistenten bei Nebenzollämtern 1. und 2. Klasse,
bei den Salz= und Untersteuerämtern,
7) der Rendant der Steuerhebestelle zu Wald in den Hohengollernschen
anden,
8) Zoll= und Steuerempfänger, Erheber von Uebergangsabgaben und
Thorkontroleure, ·
9) Chausseegelderheber und Einnehmer und Erheber der sonstigen Kom-
munikationsabgaben,
10) andere vorstehend nicht genannte Beamte der Verwaltung der indirekten
Steuern, welche, wie z. B. die Assistenten auf den Jollkreuzern und
Wachtschiffen, die Amtsdiener 2c. mit der Annahme, der Aufbewahrung
oder dem Transport von Geldern oder geldwerthen Gegenständen
beauftragt werden.
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt für:
1) die Hypothekenbewahrer in der Rheinprorin 6000 Thlr.
2) den Dirigenten und Rendanten des Haupt- Stempel-
magazins in Berlnnn ... 3000
die Buchhalter und Revisoren daselbt 1000
3) die Rendanten bei den Haupt-Zoll- und Haupt-Steuer-
ämten: 3000
die Kontroleure daselbt 900.
4) den Stempelamts-Rendanten zu Frankfurt a. M. 1000
5) die Hauptamts--Assistennnn 500
6) die Einnehmer bei den Nebenzollämtern 1. und 2. Klasse, bei den Salz-
und Unter-Steuerämtern von
größerem Umfange . ......... ... . ... 1200 Thlr.
mittlerem 600
geringem -................. 100 bis 400 Thlr.
die Assistenen 100 400
7) den Rendanten der Steuerhebestelle zu Wald 300
8) die Joll und Steuerempfänger, Erheber von Uebergangsabgaben und die
Thorkontroleure (auch wenn sie den Dienstrang der Hauptamts--Assistenten
haben) bei Kassen von
größerem Umfanggeg . 700 Thlr.
mittlerem 400
geringem -............ biözu300i
9) die