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(Nr. 8226.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juli 1874., betreffend die Behandlung der Gesuche
um Dispensation von dem Ehehindernisse des Ehebruchs.
A## Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. Juli d. J. bestimme Ich hier-
durch, daß die Dispensation von dem Ehehinderniß des Ehebruchs künftig im
gesommneen Umfange der Monarchie, mit Ausnahme des Geltungsbereichs des
d Rechtes, von dem Justizminister in gleicher Weise nach-
zusuchen ist, wie solches für das Gebiet des Allgemeinen Landrechts durch
Meine Order vom 16. April 1873. angeordnet worden.
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Wildbad Gastein, den 24. Juli 1874.
Wilhelm.
Zugleich für den Justizminister:
Falk.
An die Minister der Justiz und der geistlichen, Unterrichts-
und Medizinal-Angelegenheiten.
(Xr 8227.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Haders-
leben, Regierungsbezirk Schleswig, zu erheben sind. Vom 29. Juni 1874.
A. An Hafengeld
wird entrichtet von Schiffsfahrzeugen:
1) von 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt und darunter
a) wenn sie beladen sind:
beim Einganngg 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
beim Ausganega ..... . .. 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
b) wenn sie geballastet oder leer sind:
beim Einganggg 6 Pf. (5 Pf. R.-W.),
beim Aussaneaaaaa . .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.)
für jedes Fahrzeug; .
2) von mehr als 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt:
a) wenn sie beladen sind:
beim Eingane 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
beim Ausgane 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.),
b) wenn sie geballastet oder leer sind:
beim Einganggg .. . . .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.),
beim Ausganenn .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.)
für jedes Kubikmeter Netto-Raumgehalt.
Aus-