— 295 —
(Nr. 8232.) Vertrag über die Theilung des Kommuniongebietes am Unterharze. Vom
9. März 1874.
San Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Hoheit
der Herzog von Braunschweig und Lüneburg, von gleichem Wunsche beseelt, das
Wohl Ihrer Lande zu befördern, haben diejenigen Nachtheile, welche die gemein-
schaftliche Verwaltung Ihrer Hoheitsrechte über das Kommuniongebiet am Unter-
harze verursacht, sowie die durch die geographische Lage der Goslarschen Stadt-
forst und einiger kleinen Enklaven in der Feldmark Goslar, welche dem Herfog,
lich Braunschweigischen Gebiete angehören, veranlaßten Unzuträglichkeiten abzu-
stellen beschlossen, und zu Verhandlungen darüber zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Berghauptmann Hermann Ottiliae und
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchstihren Kammerrath August von Strombeck und Hoöchstihren
Kreisdirektor Hartwig Richard Cleve,
von welchen Bevollmächtigten nach Auswechselung ihrer Vollmachten folgender
Vertrag unter dem Vorbehalte der Ratifikation abgeschlossen worden ist:
Artikel 1.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Ho-
heit der Herzog von Braunschweig theilen das unter dem Namen des Kommu.
nion-Unterharzes Ihnen gemeinschaftlich zustehende Gebiet mit Rücksicht auf die
geographische Abrundung Ihrer Lande dergestalt unter sich, daß
dem Königreiche Preußen die Kommunion-Unterharzischen Territorien:
1) des Zehntens und des Vitriolhofes in der Stadt Goslar,
2) des Stollens vor Goslar und
3) am Rammelsberge,
dem Herzogthume Braunschweig dagegen alle übrigen Kommunion-Unter-
harzischen Territorien, als «
1) des gemeinschaftlichen Theils vom Orte Oker,
2) der Herzog Juliushütte bei Astfeld,
3) der Frau Sophienhütte und der Pottaschenhütte bei Langelsheim,
4) der Eisenhütte bei Gittelde
einverleibt werden,
indem Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen Ihre sämmt-
lichen Hoheitsrechte an den vorbenannten Parzellen des bisherigen Kommunion-=
gebiets, welche dem Herzogthume Braunschweig einverleibt werden, an Seine
Hoheit den Herzog von Braunschweig und Lochstdiese Seine Hoheit Ihre sämmt-
(Nr. 8232.) lichen