Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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4 den Rendanten bei der Polizei-Hauptkasse in Berlin. . . .. 3000 Thlr. 
den Oberbuchhalter bei derselhlen 1000 
den Kassirer bei derselben 1000 
5) die Rendanten der Kassen bei den Polizeipräsidien und 
Direktionen in anderen Städten 1500 
6) die Rendanten bei Strafanstaliskassen von 
größerem Umfange . . .... ..... .. .. .. .... ...... . ... 1500 
mittlerem . ....................... .. . . . . 1000 
geringeren:: 700 
7) die Oekonomie= und Arbeits-Inspektoren bei den Straf- 
anstalien — 700 
8) den Kassenkontroleur bei der Stadtvoigtei in Berlin . . . .. 700 
9) den Zahlmeister bei dem Kommando der Landgendarmerie 700 
10) den Verwalter des Depositoriums des Polizeipräsidiums 
in Berlin für gefundene Gegenstinde 500 
11) den Rendanten der Kasse des Statistischen Büreaus in 
Bernnnn 200 
12) die Hausväter und Hausmütter in den Strafanstalten bis 200 
13) den Kassendfener bei der Polizei-Hauptkasse in Berlin bis 200 
14) den Kassendiener bei der Institutenkasse in Breslau bis. 200 
15) die Rendanten bei Spezialamtsblattskassen 150. 
Im Bereiche des Ministeriums für die landwirthschaftlichen 
Angelegenheiten. 
I. Im Bereiche der landwirthschaftlichen Verwaltung. 
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen: 
1) die Gutsadministratoren der stagts= und landwirthschaftlichen Akademie 
u Eldena und der landwirthschaftlichen Akademien zu Proskau und 
Poppelsdor, 
2) der Rendant der landwirthschaftlichen Akademie zu Proskau und die 
zugleich als Sekretaire fsungirenden Rendanten der staats= und land- 
wirthschaftlichen Akademie zu Eldena, der landwirthschaftlichen Akademie 
zu Poppelsdorf, des pomologischen Instituts Proskau und des 
pomologischen und Weinbau-Instituts zu Geisenheim, 
3) die Rendanten der Generalkommissionen zu Breslau, Münster und 
Stargard in Pommern, 
4) die Kassenkontroleure der Generalkommissionen zu Breslau, Münster 
und Stargard, 
(Nr. 8283.) 45 5) die
	        
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