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4 den Rendanten bei der Polizei-Hauptkasse in Berlin. . . .. 3000 Thlr.
den Oberbuchhalter bei derselhlen 1000
den Kassirer bei derselben 1000
5) die Rendanten der Kassen bei den Polizeipräsidien und
Direktionen in anderen Städten 1500
6) die Rendanten bei Strafanstaliskassen von
größerem Umfange . . .... ..... .. .. .. .... ...... . ... 1500
mittlerem . ....................... .. . . . . 1000
geringeren:: 700
7) die Oekonomie= und Arbeits-Inspektoren bei den Straf-
anstalien — 700
8) den Kassenkontroleur bei der Stadtvoigtei in Berlin . . . .. 700
9) den Zahlmeister bei dem Kommando der Landgendarmerie 700
10) den Verwalter des Depositoriums des Polizeipräsidiums
in Berlin für gefundene Gegenstinde 500
11) den Rendanten der Kasse des Statistischen Büreaus in
Bernnnn 200
12) die Hausväter und Hausmütter in den Strafanstalten bis 200
13) den Kassendfener bei der Polizei-Hauptkasse in Berlin bis 200
14) den Kassendiener bei der Institutenkasse in Breslau bis. 200
15) die Rendanten bei Spezialamtsblattskassen 150.
Im Bereiche des Ministeriums für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten.
I. Im Bereiche der landwirthschaftlichen Verwaltung.
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen:
1) die Gutsadministratoren der stagts= und landwirthschaftlichen Akademie
u Eldena und der landwirthschaftlichen Akademien zu Proskau und
Poppelsdor,
2) der Rendant der landwirthschaftlichen Akademie zu Proskau und die
zugleich als Sekretaire fsungirenden Rendanten der staats= und land-
wirthschaftlichen Akademie zu Eldena, der landwirthschaftlichen Akademie
zu Poppelsdorf, des pomologischen Instituts Proskau und des
pomologischen und Weinbau-Instituts zu Geisenheim,
3) die Rendanten der Generalkommissionen zu Breslau, Münster und
Stargard in Pommern,
4) die Kassenkontroleure der Generalkommissionen zu Breslau, Münster
und Stargard,
(Nr. 8283.) 45 5) die