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14 das Allerhöchste Privilegium vom 24. Juli 1874. wegen Ausgabe von
viereinhalbprozentigen Prioritäts-Obligationen der Oberschlesischen Eisen-
bahngeselschast um Betrage von 5,000,000 Thalern oder 15,000),000
Mark Reichswährung durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Breslau Nr. 33. S. 331. bis 333., ausgegeben den 14. August 1874.;
15) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Juli 1874.) wodurch genehmigt wird,
daß die durch Entscheidungen der Landdrostei zu Lüneburg resp. zu Stade
neu geregelte Grenze der Gemeinden Ost-Ahrsen, West-Jarlingen und
Kettenburg gegen die Gemeinden Ottingen und Visselhoevede zugleich als
Grenze des Amts Fallingbostel und des Amtsgerichts Walsrode gegen
das Amt und das Amtsgericht Rotenburg festgestellt werde, durch das
Amtsblatt für Hannover Nr. 38. S. 313.) ausgegeben den 11. Sep-
tember 1874.;
10) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Juli 1874., enthaltend die Genehmigung,
daß die in Anlaß der Abfindung von Weideberechtigungen in den fiska-
lischen Interessentenforsten des Thäster und Duinger Beckes neu geregelte
Grenze der selbstständigen fiskalischen Forstbezirke Duingerberg und Rotter-
holz Fegen die Gemeinde Rott, ferner die in Folge der Spezialtheilung
und Verkoppelung der Feldmark Lübbrechtsen neu bestimmte Grenze der
Gemeinde Lübbrechtsen gegen die Gemeinde L#ershausen, sowie die in
Anlaß der Aufhebung des Weiderechts der Domaine Eggersen auf der
Feldmark Hoyershausen entstandene neue Grenze des selbstständigen fiska-
lischen Forstbezirks Külf gegen die Gemeinde Hoyershausen zugleich als
Grenze des Amts Lauenstein und des Amtsgerichts Coppenbrügge gegen
das Amt und das Amtsgericht Alfeldt re. ##sgestent werde, Lrcs das
Amtkölatt für Hannover Nr. 37. S. 311., ausgegeben den 9. September
«-
17) das Allerhöchste Privilegium vom 28. Juli 1874. wegen eventueller
Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Kattowitz
zum Betrage von 420,000 Mark Reichsmünze durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Oppeln Nr. 36. S. 277. bis 279., ausgegeben den
4. September 1874.;
18) das Allerhöchste Privilegium vom 28. Juli 1874. wegen eventueller
Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Gnesen
zum Betrage von 240,000 Mark Reichsmünze durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Bromberg Nr. 36. S. 306. bis 308., aus-
gegeben den 4. September 1874.;
19) der Allerhöchste Erlaß vom 3. August 1874., betreffend die Verlängerung
der Frist, welche der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft in dem
durch die landesherrliche Konzessions-Urkunde vom 29. Juni 1870. (Gesetz-
Samml. S. 518.) bestätigten Statut-Nachtrage zur Vollendung und
Inbetriebnahme der Eisenbahn von Löhne über Hameln und Hildesheim
nach Vienenburg gestellt ist, bis zum 1. Juli 1875., durch die Amtsblätter
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