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(Blatt I.) roth eingetragenen Richtungslinie auszuführen. Die Königlich Preu-
ßische Regierung erklärt sich mit der Wahl dieser Linie bezüglich der Strecke von
Ihrhove Ss zum Beginn der Kurve zwischen der Ems und dem Orte Weener
unter dem Vorbehalte einverstanden, daß die bei der landespolizeilichen Feststel-
lung der Spezialprojekte nach dem Ermessen der Königlich Preußischen Regie-
rung it ais erforderlich herausstellenken Modifikationen zur Ausführung zu
ringen sind.
Ueber die Einführung der Bahn in den Bahnhof Ihrhove entscheidet die
Preußische Regierung, nachdem das Projekt für den Umbau dieses Bahnhofes
festgestellt ist.
Zu Nr. 6.
Für die Lage der Eisenbahnbrücke über die Ems ist die auf dem angehef-
teten, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterschriebenen Situationsplane
(Blatt II.) eingetragene rothe Linie maßgebend. Die Brücke muß nach Anwei-
sung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums mit Vorrichtungen zum
Sprengen derselben und mit den sonstigen im Interesse der Landevertheidi ung
für userlch erachteten Einrichtungen versehen werden.
Alle Pfeiler werden für ein Erless ausgeführt, mit Ausnahme der drei
Drehbrücken-Pfeiler (Drehpfeiler und zwei Aufschlagepfeiler)) welche bis zur
Höhe des gewöhnlichen Hochwassere sofort für zwei Geleise hergestellt werden.
Der eiserne Ueberbau sämmtlicher Oeffnungen wird vorläufig eingeleisig
ergestellt. Wenn der eiserne Ueberbau des zweiten Geleises demnächst aufge-
ellt werden sollte, so wird der Zeitpunkt der Ausführung in den Oeffnungen
er Drehbrücke auf desfallsigen Antrag der Großherzoglich Oldenburgischen Re-
Hierung von der Königlich Preußischen Regierung bestimmt werden und wird
ie Großherzoglich Oldenburgische Regierung solche Vorkehrungen treffen, daß
die Schiffahrt nicht länger als sechs Stunden durch die Vauauaft
brochen wird.
Die gesammte lichte Weite der Brücke von 319 Metern wird auf 3 Strom.
öffnungen à 48 Meter, 2 Durchlaßöffnungen à 20 Meter, und auf dem Vor-
lande auf 8 Oeffnungen von je 14/26 Metern und auf 2 Oeffnungen von je
10)/0 Metern vertheilt.
Die Unterkanten der Hauptträger der Brücke können bis auf 3/,88 Meter
über dem Nullpunkt des Weener Pegels, die der Träger der Drehbrücke bis
auf 2,62 Meter und die der Träger der übrigen Oeffnungen bis auf 3/22 Meter
über Null des genannten Zeseel hinabreichen.
Die erforderlichen Schiffsliegeplätze werden auf den in der angehefteten
Karte Blatt II. mit schraffirten Schiffen bei A. A. und B. B. oberhalb der
Brücke und bei C. C. unterhalb der Brücke bezeichneten Stellen eingerichtet, zum
Festlegen der Schiffe sind Bojen mit Schiffsringen auszulegen und am konvexen
Ufer Landpfähle anzubringen.
Um die Schifeer rechtzeitig benachrichtigen zu können, ob die Drehbrücke
geöffnet oder geschlossen ist, soll zunächst auf der Brücke ein mit Rüchiicht
auf die Höhe der dazwischen liegenden Deiche bemessener Mast aufgestellt
werden, welcher den Schluß der Brücke bei Tage durch einen Korb oder
ein
ührungen unter-