Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Blatt I.) roth eingetragenen Richtungslinie auszuführen. Die Königlich Preu- 
ßische Regierung erklärt sich mit der Wahl dieser Linie bezüglich der Strecke von 
Ihrhove Ss zum Beginn der Kurve zwischen der Ems und dem Orte Weener 
unter dem Vorbehalte einverstanden, daß die bei der landespolizeilichen Feststel- 
lung der Spezialprojekte nach dem Ermessen der Königlich Preußischen Regie- 
rung it ais erforderlich herausstellenken Modifikationen zur Ausführung zu 
ringen sind. 
Ueber die Einführung der Bahn in den Bahnhof Ihrhove entscheidet die 
Preußische Regierung, nachdem das Projekt für den Umbau dieses Bahnhofes 
festgestellt ist. 
Zu Nr. 6. 
Für die Lage der Eisenbahnbrücke über die Ems ist die auf dem angehef- 
teten, von den beiderseitigen Bevollmächtigten unterschriebenen Situationsplane 
(Blatt II.) eingetragene rothe Linie maßgebend. Die Brücke muß nach Anwei- 
sung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums mit Vorrichtungen zum 
Sprengen derselben und mit den sonstigen im Interesse der Landevertheidi ung 
für userlch erachteten Einrichtungen versehen werden. 
Alle Pfeiler werden für ein Erless ausgeführt, mit Ausnahme der drei 
Drehbrücken-Pfeiler (Drehpfeiler und zwei Aufschlagepfeiler)) welche bis zur 
Höhe des gewöhnlichen Hochwassere sofort für zwei Geleise hergestellt werden. 
Der eiserne Ueberbau sämmtlicher Oeffnungen wird vorläufig eingeleisig 
ergestellt. Wenn der eiserne Ueberbau des zweiten Geleises demnächst aufge- 
ellt werden sollte, so wird der Zeitpunkt der Ausführung in den Oeffnungen 
er Drehbrücke auf desfallsigen Antrag der Großherzoglich Oldenburgischen Re- 
Hierung von der Königlich Preußischen Regierung bestimmt werden und wird 
ie Großherzoglich Oldenburgische Regierung solche Vorkehrungen treffen, daß 
die Schiffahrt nicht länger als sechs Stunden durch die Vauauaft 
brochen wird. 
Die gesammte lichte Weite der Brücke von 319 Metern wird auf 3 Strom. 
öffnungen à 48 Meter, 2 Durchlaßöffnungen à 20 Meter, und auf dem Vor- 
lande auf 8 Oeffnungen von je 14/26 Metern und auf 2 Oeffnungen von je 
10)/0 Metern vertheilt. 
Die Unterkanten der Hauptträger der Brücke können bis auf 3/,88 Meter 
über dem Nullpunkt des Weener Pegels, die der Träger der Drehbrücke bis 
auf 2,62 Meter und die der Träger der übrigen Oeffnungen bis auf 3/22 Meter 
über Null des genannten Zeseel hinabreichen. 
Die erforderlichen Schiffsliegeplätze werden auf den in der angehefteten 
Karte Blatt II. mit schraffirten Schiffen bei A. A. und B. B. oberhalb der 
Brücke und bei C. C. unterhalb der Brücke bezeichneten Stellen eingerichtet, zum 
Festlegen der Schiffe sind Bojen mit Schiffsringen auszulegen und am konvexen 
Ufer Landpfähle anzubringen. 
Um die Schifeer rechtzeitig benachrichtigen zu können, ob die Drehbrücke 
geöffnet oder geschlossen ist, soll zunächst auf der Brücke ein mit Rüchiicht 
auf die Höhe der dazwischen liegenden Deiche bemessener Mast aufgestellt 
werden, welcher den Schluß der Brücke bei Tage durch einen Korb oder 
ein 
ührungen unter-
	        
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